Energieschub

Daniel Rawe

Folge 1: Geprüft ist nicht gleich geprüft – Prüfung nach Reparatur (DIN VDE 0701)

Wer wann prüfen muss, welche Norm seit 2023 gilt und was ein CE-Zeichen wirklich aussagt

04.06.2026 26 min

Zusammenfassung & Show Notes

Shownotes – Energieschub Folge 1: Prüfung nach Reparatur (DIN VDE 0701)
1. Einleitung und Episoden-Überblick
„Geprüft ist nicht gleich geprüft.“ In dieser Auftaktfolge von „Energieschub“ räumen wir mit gefährlichem Halbwissen in der Elektrosicherheit auf. Der Fokus liegt auf der Prüfung nach Instandsetzung, Änderung und der Erstinbetriebnahme ortsveränderlicher elektrischer Geräte.
Oft herrscht im Betrieb Unklarheit darüber, wer wann zum Messgerät greifen muss und welche Normen aktuell greifen. Wir schaffen Klarheit über Verantwortlichkeiten, die neue Normenhierarchie und den korrekten Prüfablauf, damit Sie nicht nur sicher, sondern auch rechtssicher aufgestellt sind.
2. Definitionen und Grundlagen
Die Basis jeder Prüfung ist die korrekte Einordnung des Prüflings.
  • Ortsveränderliche Betriebsmittel: Gemäß Quelltext sind dies Geräte, die über einen Stecker verfügen und während des Betriebs bewegt oder leicht umgesetzt werden können.
  • Der Gefahrenschwerpunkt: In der Praxis sind Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen die Betriebsmittel mit den meisten Mängeln. Da sie oft getreten, überfahren oder um scharfe Ecken gezogen werden, verdienen sie bei der Prüfung besondere Aufmerksamkeit.
  • Weitere Beispiele: Bohrmaschinen, Kaffeemaschinen, Monitore, Laptop-Netzteile, Aktenvernichter.
  • Normenhistorie & Stichtag: Die Ära der „Kombinorm“ VDE 0701-0702 ist vorbei. Seit dem 21.09.2023 sind Dokumente und Prüfsiegel, die sich noch auf die alte Fassung beziehen, für Reparaturen ungültig. Es gilt die strikte Trennung:
  • DIN EN 50678 (VDE 0701): Ausschließliche Anwendung für Prüfungen nach Reparatur oder Änderung.
  • DIN EN 50699 (VDE 0702): Reine Wiederholungsprüfung.
3. Die Bedeutung der Schutzklassen (SK I, II, III)
Die Schutzklasse definiert das Schutzprinzip gegen elektrischen Schlag. Wichtig: Verwechseln Sie die Schutzklasse niemals mit der Schutzart (IP-Code), die lediglich den Schutz gegen Fremdkörper und Wasser beschreibt.
  • SK I (Symbol: Erdungssymbol): Schutzprinzip Basisisolierung + Schutzleiter (Schuko). Beispielgeräte: Kaffeemaschine, Waschmaschine, große Werkzeuge. Relevante Messungen: Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schutzleiterstrom.
  • SK II (Symbol: Quadrat im Quadrat): Schutzprinzip Doppelte oder verstärkte Isolierung. Beispielgeräte: Föhn, Handbohrmaschine, Laptop-Netzteil. Relevante Messungen: Isolationswiderstand, Berührungsstrom.
  • SK III (Symbol: Raute mit III): Schutzprinzip Schutzkleinspannung (SELV/PELV, max. 50V AC). Beispielgeräte: Smartphones, Tablets, Kleinspannungsleuchten. Relevante Messungen: Nachweis der sicheren Trennung (SELV/PELV).
Wichtiger Hinweis: Die Schutzklasse 0 ist in Deutschland und der gesamten EU nicht zugelassen. Geräte dieser Klasse dürfen unter keinen Umständen betrieben oder nach einer Reparatur wieder in Umlauf gebracht werden.
4. Anlässe für die Prüfung nach VDE 0701
Es gibt drei spezifische Momente, in denen die VDE 0701 zwingend anzuwenden ist:
  • Instandsetzung / Reparatur: Sobald in den elektrischen Teil eingegriffen wurde (z. B. Gehäuse geöffnet, Kabel getauscht), ist die Prüfung Pflicht. Nur so lassen sich Montagefehler wie eingeklemmte Adern oder vergessene Zugentlastungen ausschließen.
  • Änderung: Jede bauliche Anpassung, die den sicherheitstechnischen Zustand beeinflusst.
  • Erstprüfung neuer Geräte (Der CE-Mythos): Ein CE-Kennzeichen ist lediglich eine Herstellererklärung. Sobald das Gerät im Unternehmen in Betrieb geht, trägt der Betreiber die Verantwortung. Die Erstprüfung nach VDE 0701 stellt den ordnungsgemäßen Auslieferungszustand sicher und bildet die rechtssichere Basis für künftige Wiederholungsprüfungen.
5. Der dreistufige Prüfablauf (Schritt für Schritt)
Die Norm schreibt eine unumstößliche Reihenfolge vor: Ein Schritt muss erfolgreich bestanden sein, bevor der nächste erfolgt.
Stufe 1: Sichtprüfung (Die Basis)
Dies ist der wichtigste Schritt. Rund 16 Punkte müssen kontrolliert werden, darunter:
  • Gehäuseschäden, Korrosion und Verschmutzung.
  • Kühlung: Sind Kühlöffnungen frei?
  • Haptische Prüfung: Leitungen müssen auf ganzer Länge durchfühlt werden, um innere Aderbrüche aufzuspüren.
  • Stecker, Knickschutz und Zugentlastung (der Mantel darf sich nicht aus der Verschraubung gelöst haben).
Stufe 2: Messungen (Die Fakten)
  • Schutzleiterwiderstand (nur SK I): Messung zwischen Stecker-Schutzkontakt und Metallgehäuse. Pro-Tipp: Während der Messung die Leitung bewegen, um sporadische Wackelkontakte zu finden.
  • Isolationswiderstand: Bei IT-Geräten oder empfindlicher Elektronik wird die Prüfspannung oft von 500 V auf 250 V abgesenkt, um Bauteile zu schützen.
  • Ableitstrommessung: Bevorzugt wird das Differenzstromverfahren.
  • Warnung: Die „alternative Methode“ (ehemals Ersatz-Ableitstromverfahren) ist bei IT-Geräten und Geräten mit Schaltnetzteilen ausdrücklich unzulässig. Sie führt hier konstruktionsbedingt zu falsch hohen Messwerten, die eine fachliche Beurteilung unmöglich machen.
Stufe 3: Funktionsprüfung
Abschlusscheck auf bestimmungsgemäße Funktion und die Lesbarkeit aller sicherheitsrelevanten Aufschriften.
6. Personalqualifikation und Dokumentation
Wer darf prüfen?
Die Prüfung nach VDE 0701 darf ausschließlich von einer Elektrofachkraft (EFK) durchgeführt werden. Doch Vorsicht: Nicht jede EFK ist automatisch eine „befähigte Person“ im Sinne der TRBS 1203. Letztere erfordert zusätzlich aktuelle Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich der Prüfungen.
Dokumentationspflicht
Ein Prüfprotokoll nach BetrSichV und TRBS 1201 ist kein Selbstzweck, sondern Ihr Entlastungsbeweis. Mindestinhalte:
  • Geräte-Identifikation (ID) und Standort.
  • Messwerte und Grenzwerte (die reine Gut/Schlecht-Anzeige reicht rechtlich nicht aus!).
  • Gesamtergebnis, Prüfdatum und die Unterschrift der befähigten Person.
7. Rechtliche Haftungsrisiken und Wirtschaftlichkeit
  • Haftung & Garantenstellung: Werden Prüfungen vernachlässigt, haftet der Unternehmer persönlich. Neben Regressforderungen der BG und Bußgeldern droht strafrechtliche Haftung nach § 13 StGB (Garantenstellung) in Verbindung mit fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung (§§ 222, 229 StGB).
  • Wirtschaftlicher Hebel: Eine Prüfung kostet ca. 2,80 bis 6,00 Euro. Ein Arbeitsunfall oder ein Brand durch einen technischen Defekt verursacht Schäden im sechs- bis siebenstelligen Bereich. Sicherheit ist die günstigste Versicherung.
8. Fazit und Ausblick auf Folge 2
Die „Energieschub-Logik“ ist einfach: Verborgene Risiken müssen messbar gemacht werden. Das gilt für Druckluft-Leckagen ebenso wie für die Elektrosicherheit. Denken Sie daran: Mangelhafte Kontakte und warme Klemmen sind stille Energiefresser, an denen wertvolle Leistung als Wärme verloren geht. Sicherheit und Effizienz sind zwei Seiten derselben Medaille.
Teaser: In Folge 2 widmen wir uns der DIN VDE 0702 (Wiederholungsprüfung). Wir klären, warum keine Norm eine feste Prüffrist nennt und wie Sie die „2-Prozent-Fehlerquote“ nutzen, um Ihre Prüfintervalle rechtssicher zu optimieren.
9. Kapitelmarken und Quellen
Kapitelmarken
  • 00:00 – Intro: „Geprüft ist nicht gleich geprüft“
  • 01:30 – Was heißt ortsveränderlich? Vom Verlängerungskabel bis zur Bohrmaschine
  • 04:00 – Schutzklassen I, II, III – und der Dauerbrenner Schutzklasse vs. Schutzart
  • 07:00 – Normengeschichte: Eine, zwei, eine, wieder zwei Normen
  • 10:00 – Wann greift VDE 0701? Reparatur, Änderung, Erstprüfung
  • 13:00 – Mythos „Neugerät mit CE muss man nicht prüfen“
  • 15:00 – Wer darf prüfen? EFK vs. befähigte Person
  • 19:00 – Der Prüfablauf: Sichtprüfung, Messung, Funktion
  • 26:00 – Sonderfall IT-Geräte und das Verbot der alternativen Methode
  • 29:00 – Haftung gegen Kosten – § 13 StGB und die Garantenstellung
  • 32:00 – Brücke zur Energieeffizienz & Outro
Wichtige Normen und Rechtsgrundlagen
  • DIN EN 50678 (VDE 0701): Prüfung nach Reparatur/Änderung.
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): §§ 3, 14.
  • TRBS 1203: Anforderungen an die befähigte Person.
  • StGB §§ 13, 222, 229: Garantenstellung und strafrechtliche Haftung.
  • DGUV Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
Haftungsausschluss
Die Inhalte dieser Folge wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und aufbereitet. Eine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit können wir dennoch nicht übernehmen. Die bereitgestellten Informationen ersetzen keine fachliche, rechtliche oder technische Beratung im Einzelfall und stellen keine verbindliche Handlungsanweisung dar. Eine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung der Informationen entstehen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Gesetze, Normen, technische Regeln und Grenzwerte können sich nach Veröffentlichung dieser Folge ändern. Bitte prüfe eigenverantwortlich, ob die genannten Normen, Vorschriften und Rechtsgrundlagen zum Zeitpunkt der Anwendung noch in der hier beschriebenen Fassung gelten.