P15 Über den Schutz geistigen Eigentums, das Persönlichkeitsrecht und andere Rechtsfragen
Schritt 3 - Die Podcastproduktion
12.12.2022 11 min Staffel 1 Episode 15
Zusammenfassung & Show Notes
Nicht alles was geht, ist beim Podcasten auch erlaubt. Diese Episode möchte euch für die Fragen rund um das Urheberrecht, die Trennung von Inhalt und Werbung, das Zitieren und andere Rechtsfragen ein wenig sensibilisieren.
Hört und lest dazu auch folgende Beiträge:
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- Sichere Quellen für Gema-freie Musik
- Mit diesen Tipps bleiben Podcaster:innen gelassen beim Datenschutz
- Creative Commons erstellen für Podcasts und andere Werke
- Alles, was Recht ist beim Podcasten
Eure Fragen, Anregungen und Feedback sind willkommen auf 0157 92566251.
Schaut auch in die Podcast-Bibliothek, wenn ihr einen Podcast starten wollt oder besser und sicherer podcasten möchtet.
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Transkript
Music.
Als Podcasteri:n haben wir auch ein paar Regeln und Pflichten zu beachten.
Welche das sind, darum geht es heute in „Podcasten! - in fünf Schritten zum eigenen Podcast“.<br>
Ich bin Brigitte Hagedorn und sage "hallo". Wenn wir früher ein Buch verliehen haben, es also geteilt haben,
haben wir es einer Freundin oder einem Freund gegeben und im besten Fall nach ein paar Wochen wieder zurückbekommen. Vielleicht mit ein paar mehr Lesespuren.
In der Welt der digitalen Produkte sieht das etwas anders aus.
Digitale Inhalte lassen sich unbegrenzt kopieren und verbreiten und das verlustfrei.
Ich muss den Inhalt eigentlich auch nicht zurückbekommen, da ich selbst bereits eine Kopie habe.
Doch ist eben nicht alles, was möglich ist, auch erlaubt. Das ist einerseits schade, weil es die Kreativität einschränkt und natürlich einen offenen Zugang zu Wissen behindert.
Andererseits ist es jedoch gut, dass das Gesetz Inhalte auch schützt,
So ist euer Podcast auch durch das Urheberrecht und das Nutzungsrecht geschützt. Es darf also niemand eure Inhalte,
euer geistiges Eigentum, einfach herunterladen und beispielsweise auf seiner oder ihrer Webseite wieder zum Hören anbieten,
oder auf eine CD brennen und die dann verkaufen. Geistiges Eigentum wird auch in der Schweiz und in Österreich geschützt,
Doch es gibt auch im Urheberrecht Ausnahmen. Eine gilt für das Zitieren.
Ihr dürft eigentlich alles zitieren, wenn dadurch ein eigenes Werk geschaffen wird,
und wenn du dich inhaltlich mit dem zitierten auseinandersetzt,
Außerdem muss die Quelle des Zitats angegeben werden. Für Musik und andere Werke gibt es zudem freie Lizenzen wie die Creative Commens.
Darüber können Urheberinnen grundsätzlich erlauben, dass ein Werk in einer bestimmten Weise genutzt werden darf und man kann, besonders für Musik, eben auch Lizenzen kaufen.
Immer solltet ihr jedoch genau schauen, was man nun mit einem Titel,
machen darf, was damit passieren darf und wie ihr ihn genau nutzen dürft. Und ich denke in Sachen Urheberrecht und Nutzungsrecht wird sich in der Zukunft noch einiges weiterentwickeln.
Ich möchte euch hier nur einen kleinen Überblick darüber geben, was geht und was nicht. Euch ein bisschen für das Thema sensibilisieren.
Ich denke, es ist überflüssig zu sagen, dass diese Information keine Rechtsberatung darstellen. Schließlich bin ich ja keine Anwältin, sondern Podcasttrainerin.
Podcasts sind an die Allgemeinheit gerichtete Informations- und Kommunikationsdienste in Text, Ton oder Bild
und fallen daher unter das Telemediengesetz,
Das Telemediengesetz enthält unter anderem Regelungen über die Pflichten und Rechte als Podcaster:in.
Impressumspflicht: Die besagt, dass der Anbieter, die Anbieterin erkennbar sein muss und zwar auf der zu dem Podcast gehörenden Webseite.
Auch in den sogenannten Metadaten sollte der Absender als Hinweis auf die URL zum Beispiel erkennbar sein und im Audio finde
ich persönlich ist sehr gut, wenn im Outro die Webseite genannt wird und ihr auf jeden Fall euren Namen nennt.
Also für mich gehört der Name an den Anfang einer jeden Podcastfolge UND an das Ende.
at jetzt weniger mit der Impressumspflicht zu tun, als dass die Hörer:innen natürlich wissen wollen, wer da zu ihnen spricht.
Das Trennungsgebot schreibt vor, dass Inhalt und Werbung deutlich erkennbar voneinander getrennt sein müssen.
Im Audio müsst ihr die Werbung als solche Kennzeichnen, zum Beispiel mit einem Tonsignal markieren oder sie ansagen.
Gerade mit den sogenannten Native Ads, der selbst gesprochenen Werbung, verschwimmt diese Trennung zwischen Inhalt und Werbung recht schnell.
Dann unterliegen wir als Podcaster und Podcasterin der presserechtlichen Sorgfaltspflicht.
Das ist die journalistische Wahrheitspflicht, die das ernsthafte Bemühen um Wahrheit
und um sorgfältige Recherche fordert. Außerdem gilt das Gebot der journalistischen Fairness.
Darüber hinaus gibt es das Wettbewerbsrecht. Das ist das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und es will die Fairness im Geschäftsgeschehen schützen.
Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, das UWG, schützt Unternehmen beispielsweise davor, dass ihre Produkte oder ihre Dienstleistung von der Konkurrenz schlecht gemacht werden,
und es schützt auch Verbraucher, unter anderem vor zu viel unerwünschter Werbung.
Ein weiteres, sehr wichtiges Recht ist das Persönlichkeitsrecht.
Die Persönlichkeitsrechte sind aus dem deutschen Grundgesetz abgeleitet und schützen jeden Einzelnen in seiner oder ihrer persönlichen Entfaltung.
Es umfasst das Recht am eigenen Wort.
Das bedeutet für uns als Podcaster:innen, dass wir von unserem Interviewpartnern immer das Einverständnis haben müssen, sein oder ihr Wort in unserem Podcast zu veröffentlichen.
Im Prinzip könnt ihr, wenn ihr einen Termin habt und vorher sagt, wofür das Interview ist, dann könnt ihr das als Einverständnis voraussetzen,
Doch wenn ihr das Interview bearbeitet und die Bearbeitung geht deutlich über das Entfernen von Versprechern und Ähs und Ähms hinaus,
dann solltet ihr das noch mal mit eurer Interviewpartnerin besprechen.
Auch könnt ihr ein einmal geführtes Interview nicht für andere Zwecke als eben diese abgesprochenen benutzen.
Zum Beispiel nochmal in einem gebauten Beitrag oder vielleicht sogar ein Video daraus machen, ein sogenanntes Audiogramm.
Dann braucht ihr immer wieder die Erlaubnis des Interviewpartners.
Ich mache zum Beispiel immer gerne kleine Audiogramme aus O-Tönen aus den Interviews für den Podcast übers Podcasten und ich frage diese Verwendung vor dem Gespräch immer ab.
Ob ihr da etwas schriftlich macht, eine
Einverständnis-Erklärung euch unterschreiben lasst oder nicht, hängt so ein bisschen vom Thema ab und natürlich auch wie wichtig euch das ist, da auf der sicheren Seite zu sein.
Zu den Persönlichkeitsrechten gehören außerdem das Recht am eigenen Bild,
Namensrecht und der Ehrschutz, der eben vor Beleidigung und Verleumdung oder üble Nachrede schützen soll.
Die Wahrung der Persönlichkeitsrechte sollte selbstverständlich sein. Doch manchmal bedenkt man nicht alle Seiten und so kommt es leicht zu Verletzungen eben dieser Rechte.
Auch der Satz, "hm, was sollen die denn dagegen haben? Das ist doch gute Werbung",
ist kein Argument für die Verbreitung oder Nutzung fremder Inhalte und vergesst nicht, dass ihr euch mit eurem Podcast an die Öffentlichkeit wendet.
Ein weiterer Punkt beim Podcasten ist die DSGVO, die Datenschutzgrundverordnung.
Denn immer, wenn jemand euren Podcast hört, werden personenbezogene Daten von den NutzerInnen erfasst, für die Statistik beispielsweise.
Und aufgrund der Datenschutzgrundverordnung müsst ihr einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Dienstleister, also zum Beispiel mit dem Hosting Service, abschließen.
Den Auftragsverarbeitungsvertrag könnt ihr in der Regel bei eurem Hosting-Service erstellen und dann direkt herunterladen.
Der gehört dann in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.
Wie gesagt, diese Punkte sollen euch nur ein bisschen für das Thema sensibilisieren.
Vielleicht habt ihr auch ganz konkrete Fragen dazu, dann sendet mir die. Vielleicht kann ich da noch mal einen Anwalt einladen und diese Fragen besprechen.
Und schaut dazu auch noch mal in die Show Notes.
Auf jeden Fall freue ich mich auf eure Sprachnachricht als MP 3 an Brigitte at Audiobeiträge Punkt DE Beiträge mit AE oder ruft mich an.
Die Telefonnummer ist die null eins fünf sieben
neun zwo fünf sechs sechs zwo fünf eins. Es springt direkt ein Anrufbeantworter an und lasst mich auch wissen, ob ich die Nachricht veröffentlichen darf oder nicht.
uch ihr habt natürlich das Recht am eigenen Wort.
Ich werde jetzt in die Weihnachtspause gehen und die nächste Folge wird erst am Montag, dem 2. Januar im neuen Jahr 2023 erscheinen.
Und für die ersten zwei Folgen des neuen Jahres wird es hier um die Stimme, um das Sprechen im Podcast gehen,
und dafür habe ich mir einen Gast eingeladen und zwar Silke Volkmann,
Ich danke euch fürs Zuhören und das war's für heute mit „Podcasten! - in fünf Schritten zum eigenen Podcast“,<br>
von nun mit Brigitte Hagedorn. Tschüss und bis in drei Woche.
Music.