Folge 049: Verjährung
11.07.2024 11 min
Zusammenfassung & Show Notes
Tischler und Petermann besprechen in Folge 049 von „RECHT kurz“ die Verjährung. Was bedeutet „Verjährung“ und wie kann man sie verhindern? Schnell reinhören, bevor es zu spät ist.
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Transkript
Moin und herzlich willkommen zu Recht Kurz. Moin Markus, grüß dich.
Hi Tim, grüß dich.
Markus, was ist unser Thema heute?
Wir wollen heute mal über das Thema Verjährung sprechen.
Ganz genau. Und zwar wollen wir nur einen kurzen Überblick geben,
worum handelt es sich dabei, welcher Sinn und Zweck steckt dahinter,
was gibt es für Arten von Verjährung und kann man vielleicht was dagegen tun?
Oder gibt es auch Ansprüche, die gar nicht verjähren?
Oder auch das, richtig. Fangen wir mal an. Markus, was bedeutet Verjährung denn eigentlich?
Also zunächst mal bedeutet, ganz groß vor die Klammer gezogen,
Verjährung die fehlende Durchsetzbarkeit eines Anspruchs bzw.
der Verfolgbarkeit einer Straftat durch Zeitablauf.
Ganz genau. Grundsatz ist also, wir haben einen Anspruch, der besteht.
Jemand steht einem Anspruch zu und der löst sich irgendwann durch Zeitablauf auf.
Ja, ich muss mich als Gegner schon auf die Verjährung berufen.
Also gerade, wir kennen es aus dem Kaufrecht bei Gewährleistungsansprüchen,
aber auch bei Schadenersatzansprüchen oder anderen Herausgabeansprüchen.
Das ist im Zivilrecht oder eben, wie du schon sagtest, im Strafrecht die Verfolgung
oder die Vollstreckung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten oder eben auch
die Verjährung im öffentlichen Recht, zum Beispiel bei Verwaltungsakten etc.
Das bedeutet ja, dass.
Und jetzt kommt mein Lieblingssatz, die Verjährung etwas Gutes,
aber für die andere Seite auch etwas Schlechtes sein kann.
Absolut, bleiben wir im Zivilrecht, ich habe einen Zahlungsanspruch gegen dich
und der ist verjährt, das ist für mich denkbar ungünstig.
Erstmal noch nicht so ungünstig, ich muss mich ja darauf berufen.
Du kannst dich aber darauf berufen und wenn du das tust, dann besteht der Anspruch,
so nennen wir Juristen das, zwar dem Grunde nach, aber er ist nicht mehr durchsetzbar
aufgrund des Zeitablaufs.
Stellt sich doch die Frage, Markus, warum ist das so?
In erster Linie soll Rechtsfrieden und Rechtssicherheit hergestellt werden.
Ganz genau. Vereinfacht steckt der Gedanke dahinter, irgendwann ist aber auch
mal Schluss mit deinem Recht.
Irgendwann soll der Rechtsfrieden dadurch hergestellt werden,
dass man sagt, okay, der Anspruch besteht zwar oder bestand zwar,
du hattest auch genügend Zeit, deinen Anspruch geltend zu machen und durchzusetzen.
Das hast du in der gegebenen Zeit innerhalb der Verjährungsfrist nicht getan
und deswegen ist jetzt Schluss.
Das ist der Schuldnerschutz. Also handelt es sich bei der Verjährung um ein
Rechtsinstitut zur Wahrung von Schuldnerinteressen.
Ganz genau. Kleiner Nebeneffekt vielleicht ist, dass durch die Verjährung natürlich
auch Rechtsstreitigkeiten vermieden werden oder zumindest vorzeitig beendet werden können.
Das heißt, in gewisser Weise sorgt das vielleicht auch an der einen oder anderen
Stelle für eine Entlastung der Gerichtsbarkeit.
Okay, welche Arten von Verjährung oder welche Fristen gibt es denn überhaupt?
Wir kennen die Verjährungsfristen aus dem allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Da ist zum einen die regelmäßige Verjährungsfrist, die grundsätzlich für alle
möglichen Arten von Ansprüchen gilt.
Vielleicht nochmal vorweggeschickt, wir beschränken uns jetzt in erster Linie hier aufs Zivilrecht.
Ja, sollten wir tun.
Strafrechtliche Vorschriften gibt es ja auch, jeweils abhängig vom Strafrahmen,
bestimmte Verjährungsfristen, aber wir beschränken uns mal aufs Zivilrecht.
Und im Zivilrecht gibt es vor allen Dingen die regelmäßige Verjährungsfrist,
die beträgt drei Jahre und zwar nicht ab dem Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs,
wie man vielleicht denken kann, sondern ab dem Schluss des Jahres,
in dem der Anspruch entstanden ist.
Was dann, wenn man das dann weiterrechnet, auch dazu führt, dass die regelmäßige
Verjährungsfrist, wann endet?
Mit Ablauf des 31.12. Also nicht am 31.12., sondern mit Ablauf dieses Tages.
Ganz wichtiger Unterschied. Zur Folge, dass Juristen häufig kurz vor Weihnachten
oder kurz vor Silvester noch viel zu tun kriegen,
weil ein Mandant gerade mal wieder um die Ecke kommt mit der Bitte um Prüfung,
ob nicht irgendwas zu verjähren droht.
Das kommt immer mal wieder vor. Kleiner Funfact, in diesem Jahr war es so,
oder man muss ja sagen im letzten Jahr, also 2023, da der 31.12.
auf ein Wochenende fiel und der 1.1. auch ein Feiertag ist.
endet die Verjährung erst mit Ablauf des 2. Januars. Etwas ungewöhnlich.
Jetzt steigst du schon ganz tief ein.
Genau, denn das ist eine Regelung aus dem Zivilrecht ebenso.
Wenn das Ende der Frist auf einen Sonntag fällt oder einen Feiertag,
dann verlängert sich die Frist automatisch bis zum nächsten Werktag.
Was ich gerne noch ergänzen wollte, ist wir sprechen immer von der dreijährigen Verjährungsfrist.
Dadurch, dass diese aber erst mit dem Schluss des Jahres beginnt,
in dem der Anspruch entstanden ist, kann die dreijährige Verjährungsfrist tatsächlich
bis fast vier Jahre dauern,
denn wenn der Anspruch nämlich als solcher am 2.1.
entsteht, fängt die Frist erst am 1.1. des Folgejahres an.
Wir machen es noch etwas komplizierter, aber dann machen wir auch einen Strich drunter.
Es geht nicht nur um die Anspruchsentstehung, sondern ich muss auch Kenntnis
von den anspruchsbegründenden Umständen haben, beziehungsweise … Du nicht.
Aber der Anspruchsinhaber.
Genau.
Ja, okay, das ist die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren.
Was gibt es noch, Markus?
Ja, mir fällt jetzt noch ein, es gibt natürlich auch ein paar Ausnahmen.
Wir kommen vielleicht gleich nochmal aufs Zivilrecht zurück.
Eins wollte ich nur vorweg schicken.
Mord zum Beispiel jetzt im Strafrecht verjährt nie. Völkermord auch nicht übrigens.
Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch nicht und Kriegsverbrechen auch nicht.
Dafür, dass du im Zivilrecht bleiben wolltest.
Das musste ich loswerden. So, was noch?
Wir haben uns jetzt die regelmäßige Verjährungsfrist angeschaut.
Was ist denn aber zum Beispiel mit der kaufvertraglichen Verjährung,
Tim, oder mit der Verjährung von Mängelgewährleistungsansprüchen?
Genau, wenn ich eine Sache kaufe, also einen Kaufvertrag schließe,
dann muss der Verkäufer ja für Mängel haften.
Und diese Mängelansprüche, die ein Käufer möglicherweise hat,
die verjähren innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe der Kaufsache.
Ja, das ist also nicht die dreijährige regelmäßige Verjährungsfrist und im Unterschied
dazu beginnt hier diese zweijährige Gewährleistungsfrist,
so nennt man sie, nicht erst mit dem Schluss des Jahres, in dem ich den Kaufvertrag
geschlossen oder die Kaufsache übernommen habe, sondern tatsächlich mit dem
Tag der Übergabe der Kaufsache.
Das heißt, die Frist endet dann eben auch unterjährig.
Genau, genauso ist es bei Werkverträgen, da kommt es aber nicht auf die Übergabe
der Kaufsache an, die gibt es ja bei Werkverträgen nicht, sondern da geht es um die Abnahme.
Korrekt, ganz genau.
So, was haben wir noch? Kann die Verjährung vielleicht auch verlängert werden? Ja.
Kann man bestimmte Regelungen treffen, um den Lauf der Verjährung in irgendeiner Form zu beeinflussen?
Du meinst, ob man was dagegen tun kann, dass man über den Anspruch irgendwann
abhanden kommt durch die Verjährung?
Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Verjährung zu durchbrechen.
Insbesondere kommt eine Hemmung der Verjährung in Betracht, wenn bestimmte Voraussetzungen
vorliegen. Da sieht das Gesetz eine ganze Reihe von Möglichkeiten vor.
Unter anderem wird zum Beispiel die Verjährung gehemmt, wenn die beiden Parteien,
also Gläubiger und Schuldner des Anspruchs, über den Anspruch verhandeln.
Ja und dieses Verhandeln wird relativ weit gefasst. Es gibt dann auch noch eine
ganze Latte an Maßnahmen,
die man ergreifen kann, um die Verjährung zu hemmen, nämlich die Beantragung
eines Mahnbescheides oder die Erhebung der Klage und so weiter und so fort.
Da müssen wir nicht ins Detail gehen.
Müssen wir nicht ins Detail gehen, aber das ist eben wichtig,
wenn ich den Anspruch verfolge, dann kann ich eben auch am letzten Tag der Verjährungsfrist
eine Klage noch einreichen oder einen Mahnbescheid beantragen und hämme dadurch die Verjährung.
Wenn die Klage denn dann zeitnah oder der Mahnbescheid zugestellt wird.
Demnächst zugestellt wird.
Genau.
Ganz genau.
Es gibt auch die Möglichkeit, ich habe das eben schon angedeutet,
dass die Parteien eine Vereinbarung darüber treffen,
dass die Verjährung verlängert wird, beziehungsweise auf die Einritte der Verjährung
für einen bestimmten Zeitraum verzichtet wird.
Genau, das kommt in der Praxis immer mal wieder vor,
wenn zwischen den Parteien eben Gespräche stattfinden und man ganz sicher gehen will,
nachher nicht eine Verjährungsunterbrechung durch Verhandlungen berechnen zu müssen,
dass ein solcher Verjährungsverzicht erklärt wird, um sich selbst genügend Zeit
zu verschaffen, ohne die Verjährung fürchten zu müssen, über den Anspruch eine
Einigkeit erzielen zu können.
So Tim, ich glaube, das ist als erster Rutsch durch die Verjährung schon mal
so gut wie alles gewesen.
Vielleicht können wir am Ende noch einmal festhalten, dass sich anhand des Schutzzwecks
doch gezeigt hat, dass es ein relativ wichtiges Institut in der Rechtsordnung ist, die Verjährung.
Und worauf müssen wir achten?
Worauf müssen wir achten? Wir müssen die Fristen im Blick behalten.
Das ist wirklich wichtig, um dann möglicherweise Ansprüche nicht zu verlieren,
beziehungsweise die Möglichkeit ihrer Geltendmachung.
Das bedeutet, dass man sich zum Beispiel bei Kaufverträgen nach dem Kauf oder
nach der Übergabe, um genauer zu sein, den Unterschied hatten wir ja vorhin schon,
vielleicht mal im Handy notiert, dass man 23 Monate später mal guckt,
ob irgendwas geltend zu machen ist. Genau.
Wichtig ist sicherlich, dass man einen kleinen Puffer lässt,
damit man nicht nur Nachmittag Zeit hat, um zu entscheiden, muss ich Klage erheben
oder sonstige verjährungshemmende Maßnahmen einnehmen.
Zwei Jahre haben ja auch vier Monate und nicht 24 Monate und nicht nur 23.
Das ist richtig.
Tischler
00:00:24
Petermann
00:00:26
Tischler
00:00:28
Petermann
00:00:32
Tischler
00:00:44
Petermann
00:00:47
Tischler
00:00:53
Petermann
00:01:05
Tischler
00:01:19
Petermann
00:01:33
Tischler
00:01:50
Petermann
00:01:56
Tischler
00:02:04
Petermann
00:02:08
Tischler
00:02:25
Petermann
00:02:29
Tischler
00:02:52
Petermann
00:03:00
Tischler
00:03:21
Petermann
00:03:26
Tischler
00:03:38
Petermann
00:03:43
Tischler
00:03:45
Petermann
00:03:53
Tischler
00:04:19
Petermann
00:05:04
Tischler
00:05:42
Petermann
00:05:59
Tischler
00:06:00
Petermann
00:06:03
Tischler
00:06:08
Petermann
00:06:27
Tischler
00:06:29
Petermann
00:06:46
Tischler
00:07:32
Petermann
00:07:41
Tischler
00:07:43
Petermann
00:07:58
Tischler
00:08:30
Petermann
00:08:47
Tischler
00:09:01
Petermann
00:09:05
Tischler
00:09:06
Petermann
00:09:07
Tischler
00:09:08
Petermann
00:09:24
Tischler
00:09:53
Petermann
00:10:18
Tischler
00:10:34
Petermann
00:10:55
Tischler
00:11:03
Petermann
00:11:07