Folge 063: Green Claims
23.01.2025 12 min
Zusammenfassung & Show Notes
Folge 063: Green Claims
Transkript
Moin und herzlich willkommen zu Recht Kurz. Moin Markus.
Hi Tim, grüß dich, moin.
Hast du ein Thema mitgebracht?
Ja, wir wollen uns heute mal mit dem Thema Greenwashing beschäftigen und mit
der geplanten Green Claims Richtlinie der EU. Was hat es damit auf sich?
Ja, die EU-Kommission hat am 22.03.2023 einen Richtlinienvorschlag veröffentlicht,
der der Eindämmung von Greenwashing dienen soll.
Sie ist Teil des Green Deals der EU und soll bezwecken, dass Unternehmen künftig
zu ehrlichen und transparenten Umweltaussagen in der Werbung verpflichtet werden.
Also durch die Richtlinie soll letztlich eine deutliche Verschärfung der Anforderungen
an umweltbezogene Werbung herbeigeführt werden oder Werbeaussagen herbeigeführt werden.
Und durch klare sowie einheitliche Standards soll mehr Transparenz im Bereich
der umweltbezogenen Werbung geschaffen werden.
Die Richtlinie enthält insofern strikte Kontroll- und Verifizierungsstandards
für Green Claims, die von den Mitgliedstaaten überwacht werden sollen.
Markus, bevor wir uns weiter mit der Richtlinie beschäftigen,
klär doch mal bitte eben, was versteht man eigentlich unter Greenwashing?
Greenwashing ist letztlich ein Begriff, der sich auf die irreführende Praxis
von Unternehmen bezieht, sich umweltfreundlicher darzustellen,
als sie tatsächlich sind.
Wer hätte es gedacht? Es handelt sich um eine Strategie, bei der Unternehmen
ihre Produkte oder Dienstleistungen als nachhaltig, umweltfreundlich oder sozial
verantwortlich bewerben, obwohl dies nicht den Tatsachen entspricht.
Und das führt vor allem dazu, dass Verbraucher falsche Informationen erhalten
und dementsprechend auch ihre Kaufentscheidungen auf falschen Angaben,
ungenauen Angaben basieren.
Wenn eben Unternehmen ihre Herstellungspraktiken verschleiern,
fehlt es an der notwendigen Transparenz und Perspektive.
Es erschwert Verbrauchern letztlich, echte, nachhaltige Produkte zu erkennen
und von anderen zu unterscheiden.
Und letztlich können falsche Behauptungen über die Nachhaltigkeitsbemühungen
auch dazu führen, dass Verbraucher Produkte kaufen, die tatsächlich umweltschädlich sind.
Durch Greenwashing wird also insbesondere das Vertrauen der Verbraucher in Unternehmen
und in Marken untergraben.
Genau. Und andere Unternehmen, die tatsächlich nachhaltige Praktiken umsetzen,
werden irgendwie in den Schatten gestellt, was dazu führen kann,
dass echte Fortschritte im Bereich der Nachhaltigkeit nicht ausreichend gewürdigt werden.
Gut. Um es auf den Punkt zu bringen, ist Greenwashing also ein ernsthaftes Problem,
wie sollte es auch anders sein, sonst würden wir es hier nicht behandeln,
das sowohl Verbraucher als auch die Umwelt betrifft.
Und wie gehen die Unternehmen beim Greenwashing vor?
Naja, sie ziehen sich sozusagen ein grünes Mäntelchen an, indem sie sogenannte
Green Claims, also grüne, grünfärbende Werbeaussagen verwenden.
Bei einem Green Claim handelt es sich eben um eine umweltbezogene Aussage,
einen Fachausdruck aus der Werbe- bzw.
Marketingbranche. Durch einen Green Claim soll der Eindruck erweckt werden,
dass ein Unternehmen, ein Produkt oder auch eine Dienstleistung umweltfreundlich ist.
Hierbei ist auch eine Äußerung betroffen, die auf die Botschaft abzielt,
umweltfreundlicher als Vergleichsprodukte zu sein.
Die Unternehmen verwenden also allgemeine oder eben nicht überprüfbare Aussagen,
wie zum Beispiel umweltfreundlich.
Nachhaltig, ökologisch, klimaneutral oder grün.
Ganz einfach nur grün, ohne konkrete Beweise zu liefern.
Sie betonen einzelne positive Aspekte ihrer Produkte oder Dienstleistungen,
während sie andere negative Aspekte verschweigen oder platzieren Umwelt- oder
Nachhaltigkeitssymbole auf ihren Produkten, ohne dass diese tatsächlich zertifiziert sind.
Genau, also die Unternehmen lenken die Aufmerksamkeit der Verbraucher von umweltschädlichen
Praktiken ab, indem sie auf vermeintlich positive Initiativen hinweisen.
Ich will jetzt kein konkretes Beispiel nennen, aber es gibt auch immer diese
Initiative, dass irgendwo Müll gesammelt wird oder ein Stück Regenwald gerettet
wird, wenn ich ein Bier mehr kaufe oder was auch immer das ist. Keine Ahnung.
Genau, genau. Und wo setzt jetzt aber die Green Claims Richtlinie an?
Also das Ziel der Green Claims-Richtlinie ist, das Problem des Screenwashings
zu bekämpfen und so Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen,
beziehungsweise ihr Vertrauen in umweltfreundlichere, beziehungsweise grüne
Wirtschaftsmärkte nachhaltig zu fördern und zu bestärken.
Durch die aus der Richtlinie hervorgehenden präventiven Verpflichtungen sollen
zum einen wettbewerbsverzerrende Umweltaussagen untersagt werden und zum anderen
Umweltsiegel und Umweltzertifikate einen neuen rechtlichen Rahmen erhalten.
So Tim, und dann müssen wir noch einmal mitteilen, dass die Richtlinie sich gegen bzw.
an alle Unternehmen und Gewerbetreibende und weitere Akteure,
die in der EU tätig sind und ausdrückliche Angaben über die Umweltauswirkungen,
Umweltaspekte oder Leistungen ihrer
Produkte, Dienstleistungen oder das Unternehmen selbst machen richtet.
Betroffen sind aber natürlich auch Unternehmen aus dem Nicht-EU-Ausland,
die gezielt Verbraucherinnen und Verbraucher auf dem EU-Markt ansprechen.
Genau, und ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten
und einem Umsatz von weniger als 2 Millionen Euro im Jahr.
Als Versuch, für diese eben den bürokratischen Aufwand zu minimieren.
So, kommen wir jetzt aber nochmal stichpunktartig zum Regelungsgehalt der Richtlinie.
Punkt 1 vielleicht, es sollen klare und einheitliche Standards für Unternehmen
hinsichtlich des Nachweises ihrer Umweltaussagen geschaffen werden.
Nach der Richtlinie sind allein solche Aussagen seitens der Unternehmen zulässig,
die auf einer nachgewiesenen Umweltleistung beruhen.
Die Unternehmen dürfen die Aussagen nur tätigen, die mittels allgemein anerkannter
und aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse auch wirklich belegbar sind.
Die Unternehmen müssen also in der Lage sein, vollumfänglich die Aussagen zu begründen.
Und die wesentlichen Aspekte, die für eine umweltbezogene Aussage relevant sind,
müssen davon abgedeckt sein.
Und überprüft werden diese Angaben durch unabhängige und akkreditierte Prüfstellen,
die letztlich durch die EU-Länder geschaffen werden müssen, diese Prüfstellen,
also dafür wird es dann für die Überwachung zuständige Behörden geben,
die eingerichtet werden,
um die umweltbezogenen Aussagen sowie die Nachhaltigkeitssiegel zu prüfen und
auch genehmigen zu können.
Genau, eine sogenannte Selbstzertifizierung wird nach Inkrafttreten der Richtlinie bzw.
der Umsetzung der Richtlinien nationales Recht künftig nicht mehr möglich sein.
So ist es. Was passiert denn, Tim, wenn ein Unternehmen gegen diese Richtlinienvorgaben,
wenn sie denn so umgesetzt werden sollten, verstößt? Gibt es Sanktionsmöglichkeiten? Was passiert?
Naja, zunächst mal wird ein Instrument geschaffen, nachdem Einzelpersonen oder
Organisationen mit berechtigtem Interesse.
Was auch immer das ist.
Genau, Beschwerden bei den zuständigen Behörden einreichen können.
Verbraucher können dies über Verbraucherverbände tun, die Behörde überprüft
dann die Beschwerde und entscheidet inwiefern die Bestimmungen der Richtlinie bzw.
der aufgrund der Richtlinie erlassenden nationalen Gesetze berührt werden.
Und wenn dann ein Verstoß festgestellt wird, dann legt die Behörde dem Unternehmen
zunächst mal eine 30-Tagesfrist für die Durchführung korrigierender Maßnahmen auf.
Erfolgt seitens des Unternehmens dann keine Abhilfe, dann können die von mir
eben schon angesprochenen Sanktionen erfolgen.
Es soll zum einen der Abschreckung dienen und sicherstellen,
dass Unternehmen ihre Aussagen nicht leichtfertig treffen.
In Betracht kommt insbesondere die Verhängung von Bußgeldern, Abschöpfung.
Der Gewinne, die mit den betroffenen Produkten dann eben erzielt werden.
Und auch sogar der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen und Unterstützungsleistungen
für einen gewissen Zeitraum.
Und dem Beschwerdeführer steht es auch oder soll es weiterhin freistehen,
bei Bedarf auch rechtliche Schritte auf nationaler oder EU-Ebene zu ergreifen.
Wie gesagt, bisher liegt erst ein Richtlinienentwurf vor, der natürlich heiss
diskutiert wird, auch gut gemeint ist, aber natürlich gibt es auch Kritikpunkte,
Markus, um einige zu nennen.
Der erste Kritikpunkt ist, oder haben wir gefunden, soll sein,
dass in der Abgrenzung zu anderen bestehenden, in Anführungsstrichen,
grünen Umweltinformationsregelungen nicht so ganz klar ist.
Auch der Regelungsgehalt ist teilweise noch ein bisschen ungenau.
Ich hatte das eben schon mal bei der Begrifflichkeit.
Was hatten wir denn da, Tim?
Berechtigtes Interesse, da kann man auch mal gucken, ist eben alles auslegungsfähig.
Also da muss wahrscheinlich nochmal der letzte Schliff angesetzt werden.
Ganz genau. Stellt sich ja wie so oft dann eben auch die Frage,
wie notwendig eine solche Gesetzgebung oder Richtlinie ist zur nachhaltigen
Bekämpfung des Greenwashings.
Also jetzt mal unter Kosten, Nutzen, Gesichtspunkten, weil es klingt so ein
bisschen an, nachdem was wir gesagt haben, dass da schon in gewisser Art und
Weise ein Bürokratiemonster wieder geschaffen wird.
So und die Frage generell, ist es notwendig, wie gewichte ich das Ziel und die
Maßnahmen, die ich dazu ergreife.
Wir wollen ja aber heute positiv enden, deshalb wollen wir zum Abschluss einmal
drauf schauen, welche Vorteile sich für Unternehmen vielleicht eben auch aus
dieser Green Claims Richtlinie ergeben können.
Naja, durch klare und belegbare Umweltaussagen wird natürlich das Vertrauen
der Verbraucherinnen und Verbraucher in Unternehmen gestärkt.
Genau, es gibt eben dadurch auch möglicherweise einen Wettbewerbsvorteil,
Firmen, die tatsächlich nachhaltig handeln, sich insofern von der Konkurrenz abheben.
Naja und dadurch erreicht man, das kann ich mir schon vorstellen,
langfristig auch das Ziel nachhaltige Geschäftspraktiken zu fördern und die
eben nicht nur der Umwelt, sondern auch der langfristigen Geschäftsstrategie dann zugutekommen.
Genau, zunächst mal vielleicht noch nicht ganz so langfristig gedacht,
aber mit Sicherheit für das Unternehmen auch eine positive öffentliche Wahrnehmung bedeuten.
Ja, das ist richtig, wobei das ja auf die Green Claims auch zutrifft.
Jedenfalls vordergründig. Aber das Ganze ist dann natürlich,
wenn wir das am Maßstab einheitlicher Vorgaben überprüfbar machen, eben auch.
Ja, der letzte Punkt ist vielleicht noch so ein Innovationsanreiz und Marktchancen.
Also die Notwendigkeit, genaue Angaben zu machen, kann Unternehmen auch dazu
anregen, innovative und umweltfreundlichere Lösungen zu entwickeln.
Ja, okay. Dann würde ich sagen, warten wir doch mal ab, wann und gegebenenfalls
in welcher Form die Richtlinie dann erlassen wird und wann und in welcher Form
die Richtlinie dann in den einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt wird.
Genau und dann in ein bis vier Jahren melden wir uns nochmal wieder zum Thema.
Zu dem Thema vorher, sicherlich zu anderen Themen. Vielen Dank fürs Zuhören.
War schön mit dir, Markus. Tschüss.
Ja, mit dir auch.
Ja, kann man doch mal sagen.
Marcus
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