Folge056: Mahnverfahren
17.10.2024 10 min
Zusammenfassung & Show Notes
Viele Wege führen nach Rom: Mahnverfahren vs. Klageverfahren? In Folge 056 von „RECHT kurz“ erläutern Tischler und Petermann worum es sich beim Mahnverfahren handelt und welche Vorteile im Vergleich zum Klageverfahren bestehen. Hören Sie rein und erfahren Sie mehr!
Transkript
Moin und herzlich willkommen zu Recht kurz. Wie geht's dir, Markus?
Prima, vielen Dank, Tim.
Markus, was ist unser Thema heute?
Wir wollen uns heute einmal mit dem gerichtlichen Mahnverfahren beschäftigen.
Okay, schieß los, was ist das?
Ja, das Mahnverfahren, so wie es in der Zivilprozessordnung geregelt ist,
ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen,
also im Vergleich zur Klage.
Im Vergleich zu Klage, ganz genau, ist es ein, das sagtest du schon,
vereinfachtes Verfahren.
Der Gläubiger kann also einfacher, schneller und billiger, will ich mal so sagen,
als bei der Klageerhebung einen Vollstreckungstitel erlangen.
Genau, das schafft er allerdings nur dann, beziehungsweise dieser bleibt nur
dann bestehen, wenn sich der Schuldner nicht dagegen wehrt.
Das ist richtig. Auf die Einzelheiten, wie das Verfahren abläuft und sich der
Schuldner gegeben hat, falls es werden kann, da kommen wir gleich noch.
Welche Ansprüche kann ich denn im Mahnverfahren verfolgen?
Ja, ich kann eben leider nur Geldforderungen im Mahnverfahren geltend machen.
Also ich kann nicht irgendwie einen Feststellungsantrag stellen.
Oder die Herausgabe von Sachen. Es geht also wirklich nur um Geldforderungen.
Und gibt es da Grenzen? Dir nicht bekannt, mir auch nicht, sind wir uns einig,
wunderbar, können wir weitermachen.
Also halten wir vielleicht mal fest, ich weiß nicht, ob das eben schon mit rüberkam,
ein Mahnverfahren führt ja, das hattest du erwähnt, dazu, dass ich schneller
einen Titel erlangen kann.
Es ist aber auch nur dann das schnellere Verfahren, wenn nicht zu erwarten ist,
dass jemand sich in dem Verfahren wehrt.
Ja, ganz genau. Wie gesagt, kommen wir gleich zu, wenn wir über den Ablauf des Verfahrens sprechen.
Nö, ist alles gut. Du darfst ja hier gleichberechtigt mitreden.
Was ich nur kurz ansprechen wollte ist, bei der Klage unterscheiden wir Amtsgericht,
Landgericht und zwar nach Wertgrenzen.
Alles ab einem Streitwert von 5.000 Euro muss an den Landgerichten verhandelt
werden und dort herrscht Anwaltszwang.
Das ist im Mahnverfahren anders, richtig?
Genau, üblicherweise gibt es zentrale Mahngerichte oder Sammelmahngerichte.
Das ist die Zuständigkeit der Gerichte und Anwaltszwang?
Auch ich nicht.
Besteht nicht, ganz genau.
Wir wollen da nicht ins Detail gehen, aber das kann ich mittlerweile auch alles online machen.
Ja, richtig. Was kann man denn online machen? Kommen wir mal zum Ablauf des Mahnverfahrens.
Den Mahnantrag, der dann ans Gericht geht, den kann ich ausfüllen.
Den kannst du, den kann jeder online ausfüllen. Das ist ein Antrag auf Erlass
eines sogenannten Mahnbescheides.
Jetzt hattest du schon darüber geredet, wie das Verfahren so vonstatten geht.
Was passiert denn, wenn ich einen Mahnbescheid habe?
Also der Antrag wird gestellt und üblicherweise wird der ja auch so erlassen.
Üblicherweise wird er so erlassen, weil das Gericht, wo der Mahnantrag eingeht,
prüft den Anspruch nicht inhaltlich, sondern schaut nur, ob die notwendigen
Informationen, die ich angeben muss, dort angegeben sind.
Die wichtigen Informationen sind nämlich der Anspruchsteller,
der Anspruchsgegner, der Anspruch selbst, das heißt der Betrag.
Möglicherweise die Zinsen. Ja und aus was dieser Betrag folgen soll,
das muss ich auch schon noch angeben, damit es individualisierbar ist.
Aber eben nur ganz knapp, aus Vertrag, aus Kaufvertrag, aus Mittel.
Idealerweise würde ich auch vielleicht das Datum mit angeben,
damit da kein Zweifel bleibt.
Das ist richtig, was ich nur sagen sollte, man muss den Anspruch nicht darüber
hinaus irgendwie begründen, man muss nur angaben.
Genau, wir haben also den Mahnbescheid erwirkt, was passiert jetzt,
der wird zugestellt vom Gericht und dann gibt es was für Rechtsschutzmöglichkeiten
für den Anspruchsgegner?
Der Anspruchsgegner, dem also vom Mahngericht dieser Mahnbescheid dann zugestellt
wird, hat innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Mahnbescheids Zeit,
Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen und zwar ganz oder teilweise.
Tut er das, wird das Verfahren, wenn die weiteren Gerichtskosten eingezahlt
werden, an das zuständige Streitgericht abgegeben, wenn der Anspruchsteller
seinen Anspruch begründet.
Die Anspruchsbegründung entspricht dann der ansonsten bekannten Klageschrift.
Völlig richtig. Und wenn der Schuldner keinen Widerspruch einlegt?
Dann muss ich den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen.
Der erfährt auch keine nähere inhaltliche Prüfung durch das Gericht.
Der wird dann üblicherweise erlassen, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen ein
Widerspruch eingelegt wird.
und wenn ich den Vollstreckungsbescheid erwirkt habe, dann kann der Schuldner
auch wieder die Möglichkeit dagegen vorzugehen. Einspruch einlegen. In zwei Wochen auch.
Mit Erlass des Vollstreckungsbescheids ist die Messe noch nicht gelesen,
denn wie gesagt, der Schuldner kann dann nochmal zwei Wochen nicht Widerspruch,
sondern Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen.
Tut er das nicht?
Tut er das nicht, dann wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Rechtskräftig.
Und ich habe einen Titel.
Und ich habe einen Vollstreckungstitel und kann damit in das Vermögen des Schuldners vollstrecken.
Genau, was gibt es vielleicht für Besonderheiten gegenüber dem Klagverfahren,
hatten wir teilweise ja schon erwähnt, also mündliche Verhandlungen wird es
nicht geben, es ist ein rein schriftliches Verfahren.
Richtig, es ist nur statthafte Durchsetzung von Zahlungsansprüchen,
hatten wir erwähnt, richtig.
Genau, dann vielleicht nochmal ein kleiner Diskurs oder Exkurs,
nicht Diskurs, sondern Exkurs.
Was ist denn Sinn und Zweck eines Mahnbescheides? Das haben wir am Anfang schon
gesagt, dass es möglicherweise dazu dient, dass ich schneller an einen Titel gelange.
Wann hat aber unsere Zwangsvollstreckungsabteilung, die hier bei uns im Hause
für die Mahnbescheide oder die Mahnanträge üblicherweise zuständig ist,
wann hat die denn besonders viel zu tun, Tim?
Das ist regelmäßig gegen Ende des Jahres der Fall.
Wir verweisen auf unsere Folge zur Verjährung.
Wir verweisen auf unsere Folge zur Verjährung, ganz genau. Denn,
wie wir ja gesagt haben, ist das Mahnverfahren ein Verfahren,
um schneller und einfacher an einen Titel zu bekommen.
Und zugleich wirkt eben die Einleitung des Mahnverfahrens auch verjährungshemmend.
Das heißt häufig, wenn mein Anspruch auf die Verjährung zuläuft,
kann ich, bevor ich eine aufwendigere Klage in Auftrag gebe und einreiche durch
den Antrag eines Mahnbescheids, schneller die Verjährung hemmen.
Deswegen ist es insofern ein beliebtes Mittel.
Genau, vielleicht nochmal, wo wir gerade bei der Verjährungshemmung sind,
durch Mahnbescheid und ja jetzt auch Wissen, dass das nur für Zahlungsansprüche gilt.
Wenn ich also andere Ansprüche durchsetzen möchte, insbesondere vielleicht einen
Feststellungsanspruch, ich habe das vorhin schon erwähnt, dann gibt es noch die Möglichkeit,
das ist jetzt ein gänzlich anderes Verfahren, aber nur damit man es mal gehört
hat, zum Beispiel einen Schlichtungsantrag zu stellen bei einer öffentlich anerkannten Schlichtungsstelle.
Dadurch wird eben auch die Verjährung gehemmt und das eignet sich insbesondere
eben bei Ansprüchen, die ich hier nicht durch einen Mahnbescheid schnell sichern kann.
Tim, gibt es auch vielleicht nochmal, wo wir jetzt die Vorteile genannt haben,
irgendwelche Nachteile des Mahnverfahrens?
Ja, ein Nachteil kann eben sein, wenn der Schuldner doch Widerspruch einlegt,
dann verliere ich nämlich ein bisschen Zeit, dann muss ich nämlich den Anspruch
begründen, das heißt eine Klage ausformulieren, die ich ohne den Mahnantrag
eben schon statt des Mahnantrags vielleicht einige Zeit vorher hätte ausformulieren können.
Das heißt, es ist ein bisschen Zeitverlust damit verbunden.
Genau, aber letztlich auch nicht mehr.
Letztlich nicht mehr und jetzt nicht wirklich wesentlich, würde ich sagen.
Aber man kann schon tatsächlich abwägen, wie würde der Schuldner reagieren.
Wenn wir zum Beispiel einen Anspruch gegen einen Schuldner haben,
mit dem ich schon in Kontakt stehe und der sagt, der Anspruch besteht doch gar
nicht, weil ich Gegenansprüche habe, wie auch immer, dann kann ich damit rechnen,
dass er den Widerspruch einlegt und dann kann ich mir den Umweg sparen.
Dann mache ich es üblicherweise eben nur, um die Verjährung zu hemmen,
weil ich vielleicht zu lange vorher gewartet habe.
Ganz genau.
Ansonsten habe ich keinen Vorteil durch das Mahnverfahren.
Ganz genau. Oder, was in der Praxis ja auch mal vorkommt, ich habe einen Schuldner,
der mir immer wieder verspricht zu zahlen, aber das dann irgendwie dann doch
unterlässt und man vielleicht ein bisschen absehen kann,
dass er einfach den Kopf in den Sand steckt und ich hier vielleicht auch schnell
durch zum Titel komme, weil er vermutlich sich in der Sache gar nicht dagegen wehren will.
sondern einfach nur durch eine Verzögerungstaktik Zeit gewinnen.
Genau, das war kurz dargestellt das gerichtliche Mahnverfahren.
Wir müssen es nicht länger halten als es ist.
Wir sind ja auch bei recht kurz, Tim. Für mich war es das.
Schön gesagt, für mich war es das auch. Hat mich gefreut. Danke fürs Zuhören.
Ciao, ciao, ciao.
Tschüss.
Tischler
00:00:27
Petermann
00:00:29
Tischler
00:00:31
Petermann
00:00:36
Tischler
00:00:38
Petermann
00:00:49
Tischler
00:01:06
Petermann
00:01:13
Tischler
00:01:24
Petermann
00:01:33
Tischler
00:01:45
Petermann
00:02:05
Tischler
00:02:33
Petermann
00:02:38
Tischler
00:02:41
Petermann
00:02:42
Tischler
00:02:45
Petermann
00:02:50
Tischler
00:02:56
Petermann
00:03:01
Tischler
00:03:10
Petermann
00:03:22
Tischler
00:03:45
Petermann
00:03:51
Tischler
00:03:55
Petermann
00:04:00
Tischler
00:04:06
Petermann
00:04:19
Tischler
00:04:33
Petermann
00:04:51
Tischler
00:04:57
Petermann
00:05:24
Tischler
00:05:34
Petermann
00:05:35
Tischler
00:05:40
Petermann
00:05:41
Tischler
00:05:48
Petermann
00:05:59
Tischler
00:06:05
Petermann
00:06:35
Tischler
00:06:38
Petermann
00:06:41
Tischler
00:07:15
Petermann
00:08:01
Tischler
00:08:26
Petermann
00:08:28
Tischler
00:08:52
Petermann
00:08:57
Tischler
00:08:58
Petermann
00:09:01
Tischler
00:09:26
Petermann
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Tischler
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Petermann
00:09:39