Windhunde verstehen

Monika Mosch

Meine Gedanken zur Tierschutz-Hundeverordnung

Gedanken zur Tierschutz-Hundeverordnung

02.09.2022 15 min Staffel 1 Episode 3 Monika Mosch

Zusammenfassung & Show Notes

Warum tut der Hund das, was er tut? Um diese Frage schweifen meine Gedanken zur Tierschutz-Hundeverordnung. 


Qualzucht - Der Fisch stinkt vom Kopf her: Analyse eines Facebook-Postings von FCI-Präsident Tamás Jakkel auf Kleintierpraxis Ralf Rückert

Bundestierärztekammer - Verwendung von verschließbaren Hundeboxen im Alltag, Ausgabe 03/2022

Bundesrat zur Tierschutz-Hundeverordnung

Tierschutz für Hunde - Bußgeldkatalog und Ratgeber des VFR, Verlag für Rechtsjournalismus

"Lass die Tür auf wenn Du gehst..." THIERethik 14.Jg. 2022/1, Ausgabe Heft 24/Seite 84-103 von Sandra Foltin

Pro-Hunde "Das Qualzuchtgesetzt - vom sinnvollen Schutz zum unsinningen Spießrutenlauf?"

Pressemitteilung des VDH zur Neufassung der Tierschutz-Hundeverordnung

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Ich bin davon überzeugt, dass der Schlüssel für ein nachhaltiges Miteinander in der Qualität der Beziehung liegt.
Seit 2000 helfe ich den Besitzern von Windhunden dabei, ein gesundes und aktives Leben zusammen mit ihrem Windhund zu führen. Wenn auch Du in Zukunft authentisch und mit Leidenschaft ganz viel Spaß mit Deinem Windhund haben möchtest, dann bist Du hier richtig.

Dafür musst Du nur verstehen, hinsehen und wahrnehmen. Ganz ohne Kokolores, sondern klar, deutlich und vor allem mit Ehrlichkeit. Authentizität, bestückt mit einer gesunden Portion Humor, Liebe und Kreativität, sorgt für Nachhaltigkeit und das gegenseitige Vertrauen in Deiner Beziehung zu Deinem Windhund. Durch Abwechslung im Alltag, positiver Energie und die extra Dosis Mut öffnen Dir den Weg für die tiefen und ehrlichen Emotionen.

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Transkript

Herzlich willkommen auf meinem Windhund Podcast. Windhunde verstehen. Ich bin Monika Mosch, seit 20 Jahren erfolgreich als Hundetrainerin und Fachberaterin mit der Spezialisierung auf Windhunde und die mediterranen Rassen tätig. In der heutigen Episode geht es um die neue Tierschutz- Hundeverordnung. Denn spätestens seit der internationalen Ausstellung 2022 in Erfurt ist das Thema zu allen Hundehaltern durchgedrungen. Im Internet und in den sozialen Medien rauf und runter diskutiert. Im Moment ist es zu diesem Thema gerade ein bisschen still geworden. Meine Meinung dazu gleich hier in Episode drei von Windhunde verstehen. Warum tut der Hund das, was er tut? Da werden Schuhe gefressen, Löcher in die Lieblingskleidungsstücke gebissen, Tapeten abgerissen, Möbel angeknabbert oder der Mülleimer geplündert. Ich denke, die Liste kann jeder von euch individuell sicherlich erweitern. Zerstörungen im Auto werden dann natürlich richtig teuer, wenn der Hund die Inneneinrichtung schreddert, der Himmel abgerissen wird, die Anschnallg urte durchgebissen oder die Kopfstützen zerfetzt werden. Auch da gibt es leider genug Beispiele. Aber warum tut der Hund das, was er tut? Weil er sich lediglich nur über Verhalten mitteilen kann. Auch wenn Zerstörung nicht gerade zum so genannten erwünschten Verhalten bei uns Besitzern gehört, gebe ich zu bedenken, dass sich der Hund nur über sein Verhalten äußern bzw. Bemerkbar machen kann. Und da leider viel zu viele Hundebesitzer nicht genau hinschauen oder genau hinhören, wurde die von 2001 stammende Tierschutz-Hundeverordnung im Jahr 2013 novelliert und an neue, auch wissenschaftliche Erkenntnisse im Bereich der Hundehaltung angepasst. 2021 wurde die Tierschutz-Hundeverordnung im Bundesratverfahren mit zusätzlichen Änderungen beschlossen. Interessant dazu die jeweiligen Begründungen, die sicherlich im Falle von Gerichtsverfahren als Auslegungshilfe genutzt werden. Hinweis auf meine Shownotes dort findet ihr den entsprechenden Link. Seit 2022 ist die Umsetzung Pflicht und dazu gibt es einen gepfefferten Bußgeldkatalog und natürlich mehr Kontrolle zum Beispiel durch das zuständige Veterinäramt für genehmigungspflichtige Veranstaltungen. Dies sind Ausstellungen oder Sportveranstaltungen, die mit Hunden zu tun haben. Ab dem 1.1.2023 kommen weitere Verschärfungen dazu, insbesondere für Züchter. Dabei ist es natürlich ganz egal, ob es sich um einen Hobbyzüchter oder einen gewerblichen Züchter handelt. Stachel Halsbänder sind verboten und es wird wohl auch keine Ausnahmen für Diensthunde geben. Nun triften sicherlich die Meinungen bei uns Menschen stark auseinander. Was sind Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder gar Schäden? Heute weiß man, dass zum Beispiel lange Krallen auch für Schäden des Bewegungsapparates verantwortlich sein können. Trotzdem haben viele der Windhunde viel zu lange Krallen. Uneinigkeit darüber was ist Qualzucht? herrscht nicht nur in der Welt der Hundehalter, sondern auch bei Züchtern und teilweise auch in den Zucht Verbänden. Interessant dazu der Blogartikel der Kleintierpra xis Ralf Rückert. Er analysiert ein Facebook Posting von FCI Präsident Tamas Jakes. Auch hier wieder der Hinweis auf die Shownotes dort findet ihr die Verlinkung zum Blogpost. Ein Ausstellungsverbot gilt sicherlich auch dann, wenn die Qualzucht Merkmale nicht gezielt heraus gezüchtet worden sind. Denn damit soll verhindert werden, dass diese Hunde von einem Publikum wahrgenommen werden und dadurch die Nachfrage nach ihnen gegebenenfalls steigt. Ganz sicher wird das Verbot von Ausstellungen und Veranstaltungen mit Hunden, die Qualzucht Merkmale aufweisen, weiterhin zu vielen Fragen und Diskussionen führen. Aber zurück nach Erfurt. Getroffen hat das neue Gesetz erst mal die internationale Ausstellung Szene und damit alle Hunderassen. Gesundheitszeugnis und Röntgenbilder mussten bereits vorab bei der Anmeldung hochgeladen werden und natürlich im Original zur Ausstellung und auf Anfrage vorgelegt. Letztendlich waren diese Papiere kein Garant für eine Teilnahme, sofern die Veterinäre vor Ort anderer Meinung waren. Seltener gibt es bisher Anweisungen oder Verbote der Veterinär Ämter, wenn es um alle sonstigen Veranstaltungen geht, bei denen Hunde verglichen, geprüft oder sonst beurteilt werden. Ich denke hierbei gerade an die beliebten Jeder Hund Rennen oder im Allgemeinen die Hunde-Sportveranstaltungen. Liegt es an der Unsicherheit der Veterinäre oder dem Aufwand der Kontrolle und Umsetzung? Nach meinem Kenntnisstand befasst sich aktuell eine Arbeitsgruppe des Landwirtschaftsministeriums mit der Klarstellung der Begrifflichkeiten in der Tierschutz-Hundeverordnung. Schon im Bundesrats Verfahren wurde festgestellt, dass es an bestimmten Stellen der Verordnung weiterer Konkretisierungen Bedarf. Hier runter fallen zum Beispiel auch die Haltung und die Voraussetzung für die Assistenzhunde. Es bleibt daher abzuwarten, ob es gegebenenfalls abgestimmte Auslegungsh ilfen seitens des Bundesministeriums oder der Länder geben wird. Ob Gutachten dazu veröffentlicht werden oder ob es am Ende doch zu Rechtsänderungen kommen wird. Und auch eines wird eine Rolle spielen: Findet man im Vollzug nicht zu einer einvernehmlichen gemeinsamen Sichtweise entscheidet am Ende wie so oft das Gericht. Ich freue mich über die klare Absage an eine Käfighaltung von Hunden, die meiner Meinung nach in den letzten Jahren enorm zugenommen hat. Ein Hund ist kein Käfigtier. So wurde in der aktuellen Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung in Paragraph 5 der Begriff Raum Einheiten ergänzt. Und zwar genau aus der Argumentation einiger Hundehalter heraus, dass der Hund ja nicht den überwiegenden Teil seines Tages in Zimmer Käfig verbringt und es sich deshalb nicht um eine Haltung im Sinne der Verordnung handelt. Paragraph 6 der Tierschutz-Hundeverordnung definiert allerdings ganz klar die Fläche auch für die zeitweilige Unterbringung auf mindestens 6 Quadratmeter, abweichen darfst du nur in bestimmten Ausnahmefällen. Ein Hund einsperren als Erziehungsmaßnahme oder weil er gerade stört, nervt, in die Wohnung macht oder die Lieblingsschuhe zerfetzt, ist ganz klar untersagt. Die Zwingerhaltung, sofern die gesetzlich vorgegebenen Mindestanforderungen stimmig sind, ist erlaubt. Eine Hunde Box oder ein Kennel darf lediglich für den Transport genutzt werden. Zuhause als Rückzugsort aufgestellt ist der Kennel oder die Box erlaubt, Sofern dein Hund jederzeit frei entscheiden kann, hinein oder hinausgehen zu wollen. Ist das bei dir der Fall, so bist du rechtlich gesehen auf der sicheren Seite. Dies gilt übrigens auch für die berühmten Hunde Käfige Möbel in Form von wohnlich aussehenden Kommoden, Tischen, Bett Kästen. Und so weiter. Vielfach höre ich das Argument Nach anfänglichem Winseln oder Toben und Randalieren im sogenannten Käfig hat der Hund sich dann doch beruhigt und machte einen ganz zufriedenen Eindruck. Aber hat der eingesperrte Hund eine Wahl oder eine andere Verhaltensm öglichkeit, ich denke nein. Die tierschutzwidrige Stressbelastung unserer so geliebten Windhunde darf dabei nicht unterschätzt werden. Insbesondere dann, wenn die Hunde nicht an eine Trennung von Bezugspersonen gewöhnt sind. Gerade bei Windhunde stellt dies oftmals eine große Herausforderung an die Besitzer dar, da auch Windhunde an räumliche Restriktionen gewöhnt werden müssen, damit sie nicht in Stress oder gar in Panik geraten. Die Verwendung von verschließbaren Käfigen ist leider mittlerweile in der Hundehaltung sehr weit verbreitet. Das Problembewusstsein für das stundenlange Einsperren von Hunden in Zimmer Käfigen ist oftmals gar nicht vorhanden. Viele dieser Käfige sind für die meisten Hunde leider viel zu klein. Bedeutet Der Hund kann sich nicht strecken, nicht aufrecht stehen oder sogar drehen. Verwunderlich, dass der Mensch da nicht selbst drauf kommt, dass da etwas nicht stimmig ist. Gegen eine vorübergehende Unterbringung im Auto, im Wohnwagen oder Wohnmobil ohne einen Menschen, also ohne Aufsicht, spricht dann sicherlich nichts, wenn für ausreichend Frischluft eine angemessene Lufttemperatur und frisches Wasser gesorgt ist. Eine zeitliche Begrenzung dafür, was unter vorübergehend zu verstehen ist, die gibt es noch nicht. Die Betonung liegt hierbei auf noch. Ich denke, dass die zeitliche Begrenzung, in der sich der Hund ohne Aufsicht im Fahrzeug aufhalten darf, sicherlich noch geregelt wird. Ein Grund hierfür sehe ich darin, dass die Menschen letztendlich die eigenen Bedürfnisse über die des Hundes stellen. Geht doch das Gefühl für Raum und Zeit beim Menschen oftmals sehr schnell verloren. Aktuell obliegen die Voraussetzungen und Anordnungen für Veranstaltungen mit Hunden dem jeweiligen zuständigen Veterinäramt. Also Top oder Flop der Veranstaltung h ängt ganz von eurem Veterinäramt ab. Um der Tierschutz-Hundeverordnung gerecht zu werden, sollten sich die Veranstalter dafür einsetzen und verbindlich dafür sorgen, dass es den Hunden außerhalb der Präsentation gut geht. Zum Beispiel durch Aufsichtspersonen auf den Parkplätzen. Da sind der Kreativität absolut keine Grenzen gesetzt. Neben der Abdeckung des Fahrzeuges mit Sonnenlicht oder Hitze abweisend Spezial Tüchern oder Netzen könnte schon mal jeder Halter außer seiner Mobilnummer zum Beispiel auch eine Art Parkscheibe anbringen. Dem Aufsichtspersonal würde somit signalisiert, wann der Halter gegangen ist. Und vor allen Dingen verbindlich wieder zurück bei seinen Hunden am Fahrzeug ist. Dies alles kann natürlich nur funktionieren, sofern die Veranstalter ausreichendes, zuverlässiges Personal bereitstellen. Über Sanktionen für uneinsichtige Hundehalter kann dann jeder Veranstalter selbst befinden. Ich finde es allerdings traurig und beschämend, wenn bei Veranstaltungen gerade im Sommer die Hunde ohne Aufsicht in den PKWs oder Wohnmobilen zurückgelassen werden. Leider ist jede ausgerufene Autonummer eine zu viel. Und mir ist es ein großes Unverständnis, dass diese Durchsagen überhaupt notwendig sind. Ein richtiger Dorn in meinen Augen sind die Windhunde, die neben ihrem Besitzer an der Leine oftmals vor oder nach der sportlichen Leistung in der Sonne stehen müssen, während der Mensch einen Smalltalk hält. In meiner aktiven Zeit mit den Pferden gab es für mich den Grundsatz Erst das Pferd und dann der Mensch. Das sollte auch bei unseren Windhunde so sein. Mein Fazit für heute Achtet einfach mehr auf eure Windhunde, stellt eure Bedürfnisse hinten an, auch wenn es euch manchmal schwer fällt, denn schnell sind 15 oder 30 Minuten vergangen. Wir wissen heute so viel mehr über Hunde. Warum wenden wir es dann nicht an? So, das war's schon wieder für heute. Episode drei. Danke fürs Zuhören. Nächste Woche, Freitag in Episode vier plaudere ich ein bisschen aus meinem Nähkästchen. Wenn Dich Fälle aus meiner täglichen Praxis interessieren, dann hör einfach wieder rein. Mit einem Klick kannst du ganz einfach meinen Kanal abonnieren und ihn auf deiner bevorzugten Plattform anhören. Ich sage Tschüss und bis nächste Woche und freue mich, wenn du wieder dabei bist.

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