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Raphael Lugowski

2G-Modell im Betrieb - Fehlende Impfung rechtfertigt Kündigung

Das Arbeitsgericht Berlin sieht eine Kündigung wegen 2G-Ablehnung als gerechtfertigt an

31.03.2022 11 min Raphael Lugowski

Zusammenfassung & Show Notes

Das Arbeitsgericht musste sich zuletzt mit einem Fall befassen, in dem es um einen Verstoß gegen die vom Arbeitgeber aufgestellte 2G-Regel ging. Das Arbeitsgericht sah die Kündigung als gerechtfertigt an, da keine Maßregelung vorlag. In dieser Episode geht es um diese interessante Entscheidung des Gerichts.

Kann der Arbeitgeber bei sich im Betrieb einfach so die 2G-Regel einführen und von den Arbeitnehmern verlangen, dass sie sich impfen lassen oder einen Genesenennachweis vorzeigen? Mehr noch: Kann der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kündigen, weil er sich nicht impfen lässt und lieber Testnachweise vorlegen möchte?

Das sind rechtliche Fragen, mit denen sich das Arbeitsgericht Berlin befassen musste. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts ist hochinteressant, weil sie eine sehr praxisrelevante Fragestellung betrifft. Doch auch in rechtlicher Hinsicht hat das Urteil des Arbeitsgerichts einiges zu bieten.

In dieser Podcast-Episode nehmen wir das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin rechtlich unter die Lupe. Ist das Gericht bei der Kündigung zu einer rechtlich vertretbaren Entscheidung gelangt - vor allem auch mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen?

Viel Spaß bei dieser Episode!

Viele Grüße

Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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