Fehlerquelle Betriebsratsanhörung - Angriffspunkt gg. Kündigung außerhalb des KSchG
Im Fall einer Kündigung kann es lohnenswert sein, die Betriebsratsanhörung prüfen zu lassen
04.02.2023 10 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Wenn das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, haben Arbeitnehmer im Fall einer Kündigung keine guten Karten. Doch ich empfehle, die Flinte nicht sofort ins Korn zu werfen. Vor allem die Betriebsratsanhörung ist nicht selten fehlerbehaftet - und führt zur Unwirksamkeit einer Kündigung.
Wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin eine Kündigung erhalten hat, ist die erste Frage, die ich stelle, immer die gleiche:
(1) Seit wann bist Du beim Arbeitgeber beschäftigt?
(2) Wie viele Arbeitnehmer arbeiten im Betrieb?
Von diesen Fragen hängt ab, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Und damit bestimmen diese Punkte darüber, ob Du Kündigungsschutz hast oder nicht.
Wenn das nicht der Fall ist, hast Du im Fall einer Kündigung ganz grundsätzlich schlechte Karten. Die Flinte also ins Korn werfen? Nicht so schnell, denn Kündigungen leiden häufig auch an anderen Mängeln, die sie unwirksam machen.
Ein solcher Mangel kann sich aus einer fehlenden oder fehlerhaften Betriebsratsanhörung ergeben. Darum geht es in dieser Folge schwerpunktmäßig. Ich erkläre Dir, inwiefern die Betriebsratsanhörung einen Angriffspunkt gegen eine Kündigung bieten kann.
(1) Seit wann bist Du beim Arbeitgeber beschäftigt?
(2) Wie viele Arbeitnehmer arbeiten im Betrieb?
Von diesen Fragen hängt ab, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Und damit bestimmen diese Punkte darüber, ob Du Kündigungsschutz hast oder nicht.
Wenn das nicht der Fall ist, hast Du im Fall einer Kündigung ganz grundsätzlich schlechte Karten. Die Flinte also ins Korn werfen? Nicht so schnell, denn Kündigungen leiden häufig auch an anderen Mängeln, die sie unwirksam machen.
Ein solcher Mangel kann sich aus einer fehlenden oder fehlerhaften Betriebsratsanhörung ergeben. Darum geht es in dieser Folge schwerpunktmäßig. Ich erkläre Dir, inwiefern die Betriebsratsanhörung einen Angriffspunkt gegen eine Kündigung bieten kann.
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kontakt
Smart Arbeitsrecht
Adresse: Alsterufer 33, 20354 Hamburg
E-Mail: kontakt@smart-arbeitsrecht.de
Tel.: 040 533 089 520
Webseite
www.smart-arbeitsrecht.de