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Raphael Lugowski

Keine böswilliges Unterlassen von Zwischenverdienst - So wahrst Du deine Chancen auf eine (gute) Abfindung

So lässt Du das Annahmeverzugsrisiko bei Arbeitgebern bestehen - und erhöhst damit Deine Abfindungschancen

17.01.2023 25 min Raphael Lugowski

Zusammenfassung & Show Notes

Die Rechtsprechung zum böswilligen Unterlassen anderweitigen Verdienstes nach einer Kündigung wird für Arbeitnehmer strenger. Das schmälert direkt die Abfindungspotenziale. In dieser Folge erfährst Du, was die Rechtsprechung von Arbeitnehmern erwartet - und was Du konkret unternehmen kannst.

In meiner vorherigen Podcast-Folge ging es um eine neue Rechtsprechung, die womöglich dazu führt, dass die Abfindungspotenziale sinken. Arbeitnehmer könnten sich womöglich leichter dem Vorwurf ausgesetzt sehen, anderweitigen Verdienst böswillig unterlassen zu haben. Und damit ihrer Schadensminderungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber nachzugehen.

Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer sich nicht, unzureichend oder nicht ernsthaft genug um zumutbare Beschäftigung bewirbt. Doch was wird von Beschäftigten eigentlich verlangt, damit sie sich kein böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes vorwerfen lassen müssen?

In dieser Folge will ich der Entscheidung des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg noch einmal unter diesem Blickwinkel nachgehen. Und Dir aufzeigen, was die Rechtsprechung von den Beschäftigten konkret verlangt.

Viele Grüße

Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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