5 große Fehler beim Betriebsratsbeschluss - Vermeide diese unbedingt
Für einen rechtssicheren Betriebsratsbeschluss solltest Du diese Fehler unbedingt vermeiden
12.10.2022 16 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Auch erfahrenen Betriebsratsgremien unterlaufen bei ihrem Betriebsratsbeschluss ab und zu Fehler. Diese können zur Unwirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen führen. Ich zeige Dir 5 Fehler, die Du auf jeden Fall bei einer Beschlussfassung vermeiden solltest.
Eine unwirksame Beschlussfassung kann für Betriebsräte eine mittlere Katastrophe darstellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Betriebsrat etwas im Interesse der Arbeitnehmerschaft regeln wollte. Dann kann es sein, dass dem Betriebsrat die unwirksame Beschlussfassung letztendlich auf die Füße fällt.
Und unter uns gesprochen: Es ist auch gar nicht so trivial, einen wirksamen Betriebsratsbeschluss auf die Beine gestellt. Bis der Betriebsrat wirksam Beschluss gefasst hat, müssen einige wichtige Schritte unternommen werden. Und Fehler schleichen sich schneller ein, als man denkt.
Dies gilt umso mehr, als heute auch die digitale Betriebsratssitzung und Beschlussfassung möglich sind. Dies bedeutet mehr Flexibilität auf der einen und mehr potenzielle Fehlerquellen auf der anderen Seite.
In dieser Folge möchte ich Dich für typische Fehler bei der Beschlussfassung des Betriebsrats sensibilisieren. Dies gilt umso mehr, als dieses Jahr viele Betriebsräte neu im Amt sind.
Und unter uns gesprochen: Es ist auch gar nicht so trivial, einen wirksamen Betriebsratsbeschluss auf die Beine gestellt. Bis der Betriebsrat wirksam Beschluss gefasst hat, müssen einige wichtige Schritte unternommen werden. Und Fehler schleichen sich schneller ein, als man denkt.
Dies gilt umso mehr, als heute auch die digitale Betriebsratssitzung und Beschlussfassung möglich sind. Dies bedeutet mehr Flexibilität auf der einen und mehr potenzielle Fehlerquellen auf der anderen Seite.
In dieser Folge möchte ich Dich für typische Fehler bei der Beschlussfassung des Betriebsrats sensibilisieren. Dies gilt umso mehr, als dieses Jahr viele Betriebsräte neu im Amt sind.
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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