AG will BR-Mitglied fristlos kündigen - Eilrechtsschutz auf Beschäftigung nach Freistellung erfolgreich
Ein zur fristlosen Kündigung anstehendes Betriebsratsmitglied hat erfolgreich per einstweilige Verfügung seinen Beschäftigungsanspruch durchgesetzt
27.01.2024 14 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Kann der Arbeitgeber ein Betriebsratsmitglied bei beabsichtigter fristloser Kündigung einfach so von der Arbeit freistellen? Rechtlich ist das nicht so einfach. In dieser Episode stelle ich Dir eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Aachen vor, das dem Beschäftigungsanspruch des BR-Mitglieds per einstweilige Verfügung stattgegeben hat.
Wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer (verhaltensbedingt) kündigt, hat er nicht selten auch ein großes Interesse daran, dass dieser Arbeitnehmer nicht mehr für das Unternehmen tätig wird. Das erreicht der Arbeitgeber dadurch, dass er den Arbeitnehmer freistellt.
Eine ähnliche Interessenlage kann sich ergeben, wenn der Arbeitgeber ein Betriebsratsmitglied außerordentlich fristlos kündigen möchte. Er ist hier auf die Zustimmung des Betriebsrates angewiesen - in der Zwischenzeit müsste der Arbeitgeber das Betriebsratsmitglied eigentlich freistellen.
Jüngst beschäftigte ein solcher Fall das Arbeitsgericht Aachen. Das betroffene Betriebsratsmitglied setzte sich gegen eine Freistellung durch den Arbeitgeber zur Wehr.
In dieser Folge präsentiere ich Dir, wie das Arbeitsgericht über den Beschäftigungsanspruchs des Betriebsratsmitglieds im einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden hat.
Ich wünsche Dir viel Spaß dabei!
Eine ähnliche Interessenlage kann sich ergeben, wenn der Arbeitgeber ein Betriebsratsmitglied außerordentlich fristlos kündigen möchte. Er ist hier auf die Zustimmung des Betriebsrates angewiesen - in der Zwischenzeit müsste der Arbeitgeber das Betriebsratsmitglied eigentlich freistellen.
Jüngst beschäftigte ein solcher Fall das Arbeitsgericht Aachen. Das betroffene Betriebsratsmitglied setzte sich gegen eine Freistellung durch den Arbeitgeber zur Wehr.
In dieser Folge präsentiere ich Dir, wie das Arbeitsgericht über den Beschäftigungsanspruchs des Betriebsratsmitglieds im einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden hat.
Ich wünsche Dir viel Spaß dabei!
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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