Als Betriebsrat die Höhe des Arbeitsentgelts regeln? Hier ist Vorsicht geboten
Die Regelung der Höhe des Arbeitsentgelts gehört grundsätzlich nicht in den Zuständigkeitsbereich des Betriebsrats
30.03.2024 12 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Einer der häufigsten Irrtümer bei Betriebsräten betrifft die eigenen Kompetenzen hinsichtlich der Höhe des Arbeitsentgelts von Beschäftigten. In dieser Folge sorge ich für Klarheit und zeige Dir die rechtlichen Grundsätze auf.
In fast jedem Grundlagenseminar für Betriebsräte wird fast gebetsmühlenartig wiederholt, dass der Betriebsrat nicht über die rechtlichen Kompetenzen der Gewerkschaften verfügt. Er kann z.B. nicht zum Streik aufrufen, wenn eine Einigung mit dem Arbeitgeber nicht möglich erscheint.
In Wahrheit sind die Rechte des Betriebsrats in der Betriebsverfassung im Einzelnen geregelt. Dies betrifft auch den Themenkomplex der Vergütung von Beschäftigten. Insofern stelle ich fest, dass aufseiten von Betriebsräten vielfach ein folgenschwerer Irrtum besteht.
Dieser bezieht sich auf die Höhe des Arbeitsentgelts von Beschäftigten und die insofern bestehende (oder nicht bestehende) Regelungsmacht des Betriebsrats. Es ist wichtig, als Betriebsrat gerade in diesem Bereich eine klare Vorstellung von den eigenen Möglichkeiten zu haben.
Mit dieser Folge möchte ich daher für Klarheit sorgen und Dir aufzeigen, welche Rechte der Betriebsrat beim Vergütungsthema hat. In dieser Folge gehe ich darauf ein,
In Wahrheit sind die Rechte des Betriebsrats in der Betriebsverfassung im Einzelnen geregelt. Dies betrifft auch den Themenkomplex der Vergütung von Beschäftigten. Insofern stelle ich fest, dass aufseiten von Betriebsräten vielfach ein folgenschwerer Irrtum besteht.
Dieser bezieht sich auf die Höhe des Arbeitsentgelts von Beschäftigten und die insofern bestehende (oder nicht bestehende) Regelungsmacht des Betriebsrats. Es ist wichtig, als Betriebsrat gerade in diesem Bereich eine klare Vorstellung von den eigenen Möglichkeiten zu haben.
Mit dieser Folge möchte ich daher für Klarheit sorgen und Dir aufzeigen, welche Rechte der Betriebsrat beim Vergütungsthema hat. In dieser Folge gehe ich darauf ein,
- ob und welche Mitbestimmungsrechte bei der Vergütung bestehen,
- ob die Höhe der Vergütung ebenfalls von Mitbestimmungsrecht erfasst ist,
- inwiefern die Betriebsparteien freiwillige Regelungen zur Vergütung treffen können,
- was es mit der Regelungssperre nach § 77 Abs. 3 BetrVG auf sich hat und
- welche rechtlichen Folgen eine Kompetenzüberschreitung der Betriebsparteien bei der Vergütung eventuell haben könnte.
Ich wünsche Dir erkenntnisreiche gut 10 Minuten.
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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