Betriebsrat Podcast

Raphael Lugowski
Since 01/2022 189 Episoden

Anhörungspflicht nach § 102 BetrVG - Auch im „Notbetrieb“ bleibt BR im Spiel

Auch ein noch so kleiner Restbetriebsrat ist bei einer Kündigung immer anzuhören

21.02.2026 15 min Raphael Lugowski

Zusammenfassung & Show Notes

Was gilt, wenn kurz vor Ausspruch einer Kündigung mehrere Betriebsratsmitglieder zurücktreten? In dieser Episode kläre ich, warum die Anhörungspflicht des Arbeitgebers auch bei einem sogenannten Restbetriebsrat fortbestehen kann – und wann eine Kündigung deshalb unwirksam ist.

In dieser Episode des Betriebsrat Podcast bespreche ich einen praxisrelevanten Fall aus dem Kündigungsschutzrecht: Kann eine Kündigung unwirksam sein, weil der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht angehört hat – obwohl dieser angeblich gar nicht mehr existierte? Ausgangspunkt ist die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers nach § 102 Abs. 1 BetrVG, den Betriebsrat vor jeder Kündigung ordnungsgemäß zu beteiligen.

Im Mittelpunkt steht die Frage, was passiert, wenn mehrere Betriebsratsmitglieder kurz vor Zugang der Kündigung ihr Amt niederlegen. Führt das automatisch dazu, dass kein betriebsverfassungsrechtlich relevanter Betriebsrat mehr besteht? Ich erläutere, weshalb ein sogenannter Restbetriebsrat ausreichen kann, um die Anhörungspflicht auszulösen – insbesondere dann, wenn Ersatzmitglieder ordnungsgemäß nachrücken.

Abschließend beleuchte ich die Argumentationslinien im Kündigungsschutzprozess und zeige die rechtlichen Folgen einer unterlassenen oder fehlerhaften Anhörung auf. Die Episode bietet dir eine klare Einordnung, wie mit solche Konstellationen rechtlich einzuordnen sind.

Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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