Anspruch auf Unterlassung Betriebsänderung - LAG Nürnberg im "Nein"-Lager
Das LAG Nürnberg hat kürzlich einen Unterlassungsanspruch eines Betriebsrats abgelehnt
05.04.2025 18 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Wenn der Arbeitgeber eine Betriebsänderung durchführt, ohne den Betriebsrat ordnungsgmäß beteiligt zu haben, ist der erste Gedanke: Einstweilige Verfügung auf Unterlassung! Ob das geht, ist allerdings streitig - und das LAG Nürnberg steht (leider) im "Nein"-Lager.
Bei einer Betriebsänderung hat der Betriebsrat Beteiligungsrechte. Es kommt allerdings immer wieder mal vor, dass der Arbeitgeber sich nicht an die Spielregeln hält und die betriebsändernden Maßnahmen einfach einleitet.
Kann der Betriebsrat dann etwas dagegen tun? Kann er eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Betriebsänderung geltend machen?
Das ist eine spannende Frage, eine äußerst umstrittene Frage. Und auch das LAG Nürnberg musste diese Frage kürzlich beantworten.
In dieser Folge zeigen wir Dir, wie das LAG Nürnberg über den Unterlassungsanspruch des Betriebsrats entschieden hat. Und vor allem: Wir zeigen Dir auch Wege auf, mit einer ungünstigen Rechtsprechung als Betriebsrat umzugehen.
Wir wünschen Dir viel Spaß!
Raphael Lugowski und Hamza Gülbas
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Van-der-Smissen-Str. 2a
Tel.: 040 524 717 830
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Kann der Betriebsrat dann etwas dagegen tun? Kann er eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Betriebsänderung geltend machen?
Das ist eine spannende Frage, eine äußerst umstrittene Frage. Und auch das LAG Nürnberg musste diese Frage kürzlich beantworten.
In dieser Folge zeigen wir Dir, wie das LAG Nürnberg über den Unterlassungsanspruch des Betriebsrats entschieden hat. Und vor allem: Wir zeigen Dir auch Wege auf, mit einer ungünstigen Rechtsprechung als Betriebsrat umzugehen.
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