Betriebsrat Podcast

Raphael Lugowski
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Anwesenheitsprämie gegen Krankheitsquote - Ist eine Einigungstelle hier offensichtlich unzuständig?

Das Landesarbeitsgericht Köln hatte zu beurteilen, ob eine Einigungsstelle zuständig ist, wenn der Arbeitgeber eine Anwesenheitsprämie einführt

25.03.2023 21 min Raphael Lugowski

Zusammenfassung & Show Notes

Muss der Betriebsrat zustimmen, wenn der Arbeitgeber eine Anwesenheitsprämie einführen und deshalb eine Einigungsstelle einsetzen möchte? Das Landesarbeitsgericht Köln hatte diese Frage aus dem Bereich der betrieblichen Lohngestaltung zu beurteilen. Wie es entschieden hat, erfährst Du in dieser Episode.

Nicht wenige Arbeitgeber halten den Betriebsrat bei Entgeltfragen völlig raus. Dabei hat der Betriebsrat auch in diesem Bereich durchaus starke Rechte - Mitbestimmungsrechte. Denke mal an die Recht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG im Bereich der betrieblichen Lohngestaltung.

Klar, die Rechte des Betriebsrats sind bei Entgeltfragen eingeschränkt. Zum einen setzen bestehende tarifliche Regelungen Leitplanken. Zum anderen greift insbesondere auch in diesem Bereich die unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers.

Doch was ist, wenn der Arbeitgeber eine Anwesenheitsprämie einführen möchte, um die Krankheitsquote zu verringern? Unterliegt das der Mitbestimmung des Betriebsrats? Und:

Kann der Arbeitgeber erfolgreich die Einigungsstelle anrufen, wenn der Betriebsrat die Einführung einer Anwesenheitsprämie verhindern möchte?

In dieser Folge gehe ich dieser Frage anhand einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln auf den Grund. Und zeige Dir beiläufig die Reichweite und die Grenzen der Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung.

Viele Grüße

Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht


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