Arbeitsgruppen gem. § 28a BetrVG - Potenzieller Gamechanger für Betriebsräte!
Mit der Bildung von Arbeitsgruppen können Betriebsräte spezifische Regelungen ressourcenschonend schaffen
25.12.2022 20 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Nur die wenigsten Betriebsräte nutzen die Möglichkeit, Arbeitsgruppen nach § 28a BetrVG im Betrieb zu schaffen. Dabei könnten Arbeitsgruppen die Arbeit von Betriebsräten erleichtern und gleichzeitig die Qualität der Regelungen im Betrieb erhöhen. Die rechtlichen Bedingungen für die Arbeitsgruppen stelle ich Dir in dieser Folge vor.
Die Betriebswirklichkeit ist heute eine vollkommen andere als noch vor Jahrzehnten. Heute gibt es nicht mehr die "One-size-fits-all"-Lösung im Betrieb, die alle Bereiche und Mitarbeiter im Betrieb zufriedenstellt. Zunehmend müssen Betriebsräte ganz genau hinschauen, welchen Bedarf die Bereiche und Einheiten im Betrieb haben.
Klingt nach einer Herkules-Aufgabe für Betriebsräte angesichts der immer größeren Aufgabenflut? Ja, das ist es durchaus. Doch der Betriebsrat kann sich rechtlich selbst behelfen. So hat Dein Gremium die rechtliche Möglichkeit, Arbeitsgruppen nach § 28a BetrVG zu bilden. Mit solchen Arbeitsgruppen haben Betriebsräte die Möglichkeit, den Spagat zwischen
Klingt nach einer Herkules-Aufgabe für Betriebsräte angesichts der immer größeren Aufgabenflut? Ja, das ist es durchaus. Doch der Betriebsrat kann sich rechtlich selbst behelfen. So hat Dein Gremium die rechtliche Möglichkeit, Arbeitsgruppen nach § 28a BetrVG zu bilden. Mit solchen Arbeitsgruppen haben Betriebsräte die Möglichkeit, den Spagat zwischen
- spezifischen Reglungen und
- einer ressourcenschonenden Betriebsratsarbeit
zu schaffen.
In dieser Folge gehe ich eingehend auf die Arbeitsgruppen nach § 28a BetrVG ein. Ich zeige Dir die rechtlichen Grundlagen auf und erkläre Dir, welchen Voraussetzungen die Gründung von Arbeitsgruppen unterliegt.
In dieser Folge gehe ich eingehend auf die Arbeitsgruppen nach § 28a BetrVG ein. Ich zeige Dir die rechtlichen Grundlagen auf und erkläre Dir, welchen Voraussetzungen die Gründung von Arbeitsgruppen unterliegt.
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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