Arbeitsrecht: Grundsätze zur Verjährung und zum Verfall von Urlaub nach EUGH
Urlaub kann verjähren und verfallen - die Grundsätze des EuGH und des BAG sind dabei aber zwingend zu beachten
09.09.2023 26 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Der Urlaub von Arbeitnehmern kann verfallen und verjähren. Dies allerdings nur dann, wenn Arbeitgeber bestimmte rechtliche Pflichten erfüllt haben. Der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht haben hier klare Spielregeln aufgestellt. Welche das sind, verrate ich Dir in dieser Folge.
Nicht selten haben Arbeitnehmer individuelle Anliegen, die sie an den Betriebsrat herantragen. Dies betrifft nicht zuletzt auch das Thema Urlaub. Hier ist vor allem von Interessen, ob Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern verfallen sind.
Nun ist der Betriebsrat kein Rechtsanwalt der Beschäftigten. Gleichzeitig sind Arbeitnehmer dankbar dafür, wenn der Betriebsrat wenigstens ein wenig rechtliche Orientierung geben kann.
Auch sollte der Betriebsrat ein vitales Eigeninteresse daran haben, die rechtlichen Grundlagen zum Urlaub zu kennen. Das macht sich dann bezahlt, wenn eine BV Urlaub verhandelt wird oder die Praxis des Arbeitgebers zum Urlaub den rechtlichen Maßstäben widerspricht.
In dieser Folge geht es um eine besondere und aktuelle Problematik im Urlaubsrecht: Es geht um den Verfall und die Verjährung von Urlaub.
Der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht haben hierzu einige neue Rechtsgrundsätze aufgestellt, die Du als Betriebsrat unbedingt kennen solltest. Gesagt, getan: In dieser Folge zeige ich Dir die wesentliche Grundsätze zu dieser Thematik.
Ich wünsche Dir erkenntnisreiche 20 Minuten!
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kontakt
Betriebsrat Kanzlei
Van-der-Smissen-Str. 2a
Tel.: 040 524 717 830
E-Mail: kontakt@betriebsrat-kanzlei.de
Webseite
www.betriebsrat-kanzlei.de
www.smart-arbeitsrecht.de
Nun ist der Betriebsrat kein Rechtsanwalt der Beschäftigten. Gleichzeitig sind Arbeitnehmer dankbar dafür, wenn der Betriebsrat wenigstens ein wenig rechtliche Orientierung geben kann.
Auch sollte der Betriebsrat ein vitales Eigeninteresse daran haben, die rechtlichen Grundlagen zum Urlaub zu kennen. Das macht sich dann bezahlt, wenn eine BV Urlaub verhandelt wird oder die Praxis des Arbeitgebers zum Urlaub den rechtlichen Maßstäben widerspricht.
In dieser Folge geht es um eine besondere und aktuelle Problematik im Urlaubsrecht: Es geht um den Verfall und die Verjährung von Urlaub.
Der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht haben hierzu einige neue Rechtsgrundsätze aufgestellt, die Du als Betriebsrat unbedingt kennen solltest. Gesagt, getan: In dieser Folge zeige ich Dir die wesentliche Grundsätze zu dieser Thematik.
Ich wünsche Dir erkenntnisreiche 20 Minuten!
Viele Grüße
Raphael Lugowski
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