Arbeitszeit - Betriebsrat oder Gesamtbetriebsrat zuständig? (LAG Rheinl.-Pf.)
Das LAG Rheinland-Pfalz zur Frage, wann verzahnte Arbeitsabläufe die Zuständigkeit vom örtlichen Betriebsrat auf den Gesamtbetriebsrat verschieben.
01.08.2026 18 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Ein IT-Dienstleister mit zwei Betrieben, ein örtlicher Betriebsrat mit 20 Beschäftigten und die Frage, wer über Beginn, Ende und Verteilung der Arbeitszeit mitbestimmt. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zieht die Grenze anhand der technischen und organisatorischen Verzahnung der Betriebe.
Bevor ein Gremium über eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit verhandelt, muss eine Frage geklärt sein: Wer ist überhaupt zuständig? Entscheidet das falsche Gremium mit, droht die Unwirksamkeit der Regelung oder des Einigungsstellenspruchs. Gerade bei der Arbeitszeit stellt sich diese Frage heute häufiger als früher, weil Betriebe organisatorisch und technisch immer stärker miteinander verknüpft sind.
In dieser Folge bespricht Raphael Lugowski eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz zu einem IT-Dienstleistungsunternehmen mit zwei Standorten. Der örtliche Betriebsrat des kleineren Betriebs beanspruchte die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG für die Beschäftigten seines Betriebs und rief die Einigungsstelle an.
Kapitel:
00:00 – Einführung und Fragestellung
02:30 – Der Fall des LAG Rheinland-Pfalz
05:22 – Einigungsstelle erklärt sich für unzuständig
07:16 – Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht bestätigen
10:32 – Verzahnte Abläufe zwischen den Betrieben
15:31 – Globalantrag und offene Frage
Rechtshinweis: Die Inhalte dieses Podcasts dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine rechtliche Einschätzung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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Betriebsrat Kanzlei / Smart Arbeitsrecht
Raphael Lugowski und Hamza Gülbas
Max-Brauer-Allee 81, 22765 Hamburg
Tel.: 040 524 717 830
E-Mail: kontakt@betriebsrat-kanzlei.de
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