Arbeitszeitaufzeichnung - Keine Gnade für Vertrauensarbeitszeit (VG Hamburg)
Die Arbeitszeit von Mitarbeitenden ist vollumfänglich zu erfassen - auch bei Vertrauensarbeitszeit
18.01.2025 11 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Ist die Arbeitszeit von Mitarbeitenden (in Vertrauensarbeitszeit) schon jetzt zu erfassen oder muss zunächst eine gesetzgeberische Umsetzung erfolgen? Hier kommt eine Entscheidung des VG Hamburg für alle Unternehmen, die es immer noch nicht verstanden haben.
Eigentlich war die Entscheidung des Bundesarbeitsgericht aus dem Jahr 2022 zum Thema Arbeitszeiterfassung unmissverständlich. Doch scheinbar gibt es immer noch Unternehmen, die es noch nicht ganz verstanden haben. Gerade die Mitarbeitenden in Vertrauensarbeitszeit genießen anscheinend immer noch eine Sonderstellung.
Dass das die Aufsichtsbehörden auf den Plan ruft, ist klar. Rechtliche Konflikte sind vorprogrammiert, die dann den Weg zu den Verwaltungsgerichten finden.
In dieser Podcast-Episode geht es um einen solchen Fall, der sich vor dem Verwaltungsgericht Hamburg abspielte.
Ich wünsche Dir unterhaltsame knapp 15 Minuten.
Dass das die Aufsichtsbehörden auf den Plan ruft, ist klar. Rechtliche Konflikte sind vorprogrammiert, die dann den Weg zu den Verwaltungsgerichten finden.
In dieser Podcast-Episode geht es um einen solchen Fall, der sich vor dem Verwaltungsgericht Hamburg abspielte.
Ich wünsche Dir unterhaltsame knapp 15 Minuten.
Viele Grüße aus Hamburg
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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