Attestauflage ab dem ersten Tag: Mitbestimmung nach § 87 BetrVG?
Warum das BAG das Ordnungsverhalten bejaht, die Mitbestimmung aber trotzdem verneint – und wann der Betriebsrat doch zum Zug kommt.
05.09.2026 25 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Ein Arbeitgeber verlangt von einzelnen Beschäftigten die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag. Der Betriebsrat sieht darin eine mitbestimmungspflichtige Regelung – das Bundesarbeitsgericht nicht. Eine Entscheidung, deren Grundsätze weit über die Attestauflage hinausreichen.
Die Attestauflage ist ein Klassiker der Betriebsratsarbeit: Der Arbeitgeber greift sich einzelne Beschäftigte heraus und verpflichtet sie, im Krankheitsfall schon ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest vorzulegen. Rechtlich darf er das, § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz gibt ihm diese Option ohne weitere Voraussetzungen. Die spannendere Frage lautet: Muss der Betriebsrat dabei mitreden?
Das Bundesarbeitsgericht hat sich dieser Frage in einer Entscheidung vom 15. November 2022 angenommen. Diese Folge zeichnet nach, warum das Gericht das Ordnungsverhalten nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG durchaus als berührt ansah, den entscheidenden Hebel aber an anderer Stelle ansetzte.
Kapitel:
00:10 – Attestauflage im Betrieb
03:48 – Der konkrete Fall
08:34 – Mitbestimmung nach § 87 BetrVG
11:32 – Kollektiver oder individueller Sachverhalt
19:36 – Warum das BAG die Mitbestimmung verneint
21:31 – Wann Mitbestimmung greift
22:56 – Fazit und Einordnung
Rechtshinweis:
Die Inhalte dieses Podcasts dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine rechtliche Einschätzung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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Raphael Lugowski und Hamza Gülbas
Max-Brauer-Allee 81, 22765 Hamburg
Tel.: 040 524 717 830
E-Mail: kontakt@betriebsrat-kanzlei.de
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