BAG-Entscheidung zur Entgeltdiskriminierung - Sollte der Betriebsrat seine Aufgaben neu justieren?
Das Bundesarbeitsgericht hat auf der Basis des Entgelttransparenzgesetzes eine wichtige Entscheidung getroffen
26.02.2023 19 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Entgeltdiskriminierung auf der Grundlage des Entgelttransparenzgesetzes hat medial hohe Wellen geschlagen. Worum ging es hier genau - und was folgt daraus womöglich für die Arbeit des Betriebsrats? Darum geht es in dieser Folge.
Vergütung und Gleichbehandlung - diese Themen führten in der Vergangenheit schon des Öfteren zu erhitzten Gemütern. Und seit der Einführung des Entgelttransparenzgesetzes hat die Diskussion um Entgeltdiskriminierung im Arbeitsverhältnis nochmal Fahrt aufgenommen.
Eine relativ lange Zeit jedoch gab es hier in rechtlicher Hinsicht wenig Bewegung. Doch nun hat das Bundesarbeitsgericht mit einer Entscheidung aus Februar 2023 bei der Entgeltdiskriminierung ein Statement gesetzt. Und das hat es durchaus in sich!
In dieser Folge zeige ich Dir, was genau das Bundesarbeitsgericht entschieden hat. Im Anschluss daran gehe ich darauf ein, inwieweit der Betriebsrat von der Entscheidung mit seinen Aufgaben und Mitbestimmungsrechten betroffen sein könnte. Sollte der Betriebsrat seine Rolle beim Thema Entgeltgleichheit neu justieren?
PS: Wichtiger Hinweis - die vorliegende Folge nimmt die Konstellation in den Blick, in dem der Arbeitgeber die Auskunftsverpflichtung nicht gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 Entgelttransparenzgesetz an sich gezogen hat. Nur dann ist der Betriebsrat die Instanz, die auskunftsverpflichtet ist. Ansonsten hat der Betriebsrat umfassende Informationsrechte über die Auskunft des Arbeitgebers.
Ich wünsche Dir viel Spaß!
Eine relativ lange Zeit jedoch gab es hier in rechtlicher Hinsicht wenig Bewegung. Doch nun hat das Bundesarbeitsgericht mit einer Entscheidung aus Februar 2023 bei der Entgeltdiskriminierung ein Statement gesetzt. Und das hat es durchaus in sich!
In dieser Folge zeige ich Dir, was genau das Bundesarbeitsgericht entschieden hat. Im Anschluss daran gehe ich darauf ein, inwieweit der Betriebsrat von der Entscheidung mit seinen Aufgaben und Mitbestimmungsrechten betroffen sein könnte. Sollte der Betriebsrat seine Rolle beim Thema Entgeltgleichheit neu justieren?
PS: Wichtiger Hinweis - die vorliegende Folge nimmt die Konstellation in den Blick, in dem der Arbeitgeber die Auskunftsverpflichtung nicht gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 Entgelttransparenzgesetz an sich gezogen hat. Nur dann ist der Betriebsrat die Instanz, die auskunftsverpflichtet ist. Ansonsten hat der Betriebsrat umfassende Informationsrechte über die Auskunft des Arbeitgebers.
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Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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