BAG kassiert Sozialplandotierung einer E-Stelle - Ist ein "Sozialplan Null" also möglich?
In einer Entscheidung sah das Bundesarbeitsgericht die wirtschaftliche Vertretbarkeit eines Sozialplans als nicht mehr gegeben an
08.07.2023 18 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Es gibt eine neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Betriebsänderung und Sozialplan. Das BAG hat darin die Sozialplandotierung durch eine Einigungsstelle für unwirksam erklärt. Ich stelle Dir die Grundzüge der auch ansonsten sehr interessanten Entscheidung vor.
In der juristischen Diskussion fällt des Öfteren der Begriff "Sozialplan Null". Es geht hier um die Frage, ob unter gewissen Voraussetzungen ein "leerer" Sozialplan abgeschlossen werden muss, der keine Sozialplanabfindungen vorsieht.
Das wird unter Juristen kontrovers diskutiert. Höchstrichterlich ist diese Frage auch noch nicht geklärt. Doch es gibt eine neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, die sich ausdrücklich mit der Frage der wirtschaftlichen Vertretbarkeit einer bestimmten Sozialplandotierung beschäftigte.
Da es sich hierbei für Betriebsräte um ein überragend wichtiges Thema handelt, stelle ich Dir in dieser Folge die Grundzüge der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vor.
Darüber hinaus hat das Bundesarbeitsgericht noch weitere interessante Rechtsgrundsätze aufgestellt bzw. weitergeführt, die Du als Betriebsrat unbedingt kennen solltest.
Nimm' also am besten ein Notizbuch in die Hand und schreibe fleißig mit. Ich wünsche Dir viel Erkenntisreichtum.
Das wird unter Juristen kontrovers diskutiert. Höchstrichterlich ist diese Frage auch noch nicht geklärt. Doch es gibt eine neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, die sich ausdrücklich mit der Frage der wirtschaftlichen Vertretbarkeit einer bestimmten Sozialplandotierung beschäftigte.
Da es sich hierbei für Betriebsräte um ein überragend wichtiges Thema handelt, stelle ich Dir in dieser Folge die Grundzüge der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vor.
Darüber hinaus hat das Bundesarbeitsgericht noch weitere interessante Rechtsgrundsätze aufgestellt bzw. weitergeführt, die Du als Betriebsrat unbedingt kennen solltest.
Nimm' also am besten ein Notizbuch in die Hand und schreibe fleißig mit. Ich wünsche Dir viel Erkenntisreichtum.
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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