BAG mit Paukenschlag - Pflicht zur vollständigen Zeiterfassung für Arbeitgeber
Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber bereits heute zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet
13.09.2022 11 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Das Bundesarbeitsgericht hatte über die Frage des Initiativrechts des Betriebsrats bei Einführung einer elektronischen Arbeitszeiterfassung zu entscheiden. Am Ende des Tages hat das höchste Gericht aber noch eine viel weitreichendere grundsätzliche Entscheidung über die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung getroffen.
Hat der Betriebsrat ein Initiativrecht bei der Einführung einer elektronischen Arbeitszeiterfassung im Betrieb? Diese Frage wurde in den letzten Monaten heiß diskutiert. Auslöser war eine Entscheidung des LAG Hamm, das diese Frage bejahte - und sich damit gegen eine Entscheidung des BAG aus dem Jahr 1989 positionierte.
Entsprechend haben sowohl Arbeitsrechtler als auch Betriebsräte die Entscheidung über die Revision durch das Bundesarbeitsgericht mit Spannung erwartet. Und letztlich sorgte das Bundesarbeitsgericht für einen Paukenschlag.
Es hat den Fall zum Anlass genommen, um eine grundsätzliche Entscheidung über die Pflicht von Arbeitgebern zur Einführung einer Zeiterfassung zu treffen.
Entsprechend haben sowohl Arbeitsrechtler als auch Betriebsräte die Entscheidung über die Revision durch das Bundesarbeitsgericht mit Spannung erwartet. Und letztlich sorgte das Bundesarbeitsgericht für einen Paukenschlag.
Es hat den Fall zum Anlass genommen, um eine grundsätzliche Entscheidung über die Pflicht von Arbeitgebern zur Einführung einer Zeiterfassung zu treffen.
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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