Bahnfahrten sind Arbeitszeit? "Beanspruchsungstheorie" ade? Wegweisende Entscheidung des VG Lüneburg
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat Bahnfahrten als Arbeitszeit eingeordnet - die Argumentation ist für Betriebsräte sehr interessant
01.07.2023 20 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg sorgt für Aufsehen. Sind Bahnfahrten nun als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes zu bewerten? Ist die "Beanspruchungstheorie" des Bundesarbeitsgerichts nun hinfällig? In dieser Folge bringe ich Dich und Deinen Betriebsrat auf den neusten Stand.
Wenn Du die Grundlagenschulungen zum Arbeitsrecht bereits absolviert hast, wirst Du Dir vielleicht Folgendes gemerkt haben: Bahnfahrten und Reisen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sind grundsätzlich keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.
Eine neue Entscheidung könnte uns nun dazu zwingen, unsere rechtliche Beurteilung neu zu justieren. Eingekleidet in eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit hat sich das Verwaltungsgericht Lüneburg mit der Frage befasst, ob Bahnfahrten europarechtskonform und nach Maßgabe des EU-Arbeitszeitrichtlinie als Arbeitszeit zu bewerten sind.
Und eines kann ich jetzt schon vorwegnehmen: Die Entscheidung hält einige Überraschungen bereit. Betriebsräte sollten sie für ihre Arbeit unbedingt kennen.
Ich wünsche Dir erkenntnisreiche 20 Minuten.
Eine neue Entscheidung könnte uns nun dazu zwingen, unsere rechtliche Beurteilung neu zu justieren. Eingekleidet in eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit hat sich das Verwaltungsgericht Lüneburg mit der Frage befasst, ob Bahnfahrten europarechtskonform und nach Maßgabe des EU-Arbeitszeitrichtlinie als Arbeitszeit zu bewerten sind.
Und eines kann ich jetzt schon vorwegnehmen: Die Entscheidung hält einige Überraschungen bereit. Betriebsräte sollten sie für ihre Arbeit unbedingt kennen.
Ich wünsche Dir erkenntnisreiche 20 Minuten.
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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