Behinderung Betriebsratswahl - Strafverfolgung soll verschärft werden
Hubertus Heil will die Behinderung von Betriebsratswahlen zum Offizialdelikt machen
19.02.2022 11 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
In dieser Episode geht es um eine geplante Gesetzesänderung, die das Bundesarbeitsministerium in Aussicht gestellt hat. Die Strafverfolgung bei der Behinderung von Betriebsratswahlen soll demnach verschärft werden. Das Ziel besteht darin, den Schutz von Betriebsratswahlen zu erhöhen.
Die Behinderung von Betriebsratswahlen steht bereits heute unter Strafe. Und doch erfahren wir immer wieder von Wahlbehinderungen bei der Gründung von Betriebsräten. Das mag daran liegen, weil die vorherrschende Form der Strafverfolgung die entsprechenden Unternehmen nicht hinreichend disziplinieren kann.
Arbeitsminister Hubertus Heil will hieran nun etwas ändern. Er will die Strafverfolgung umgestalten, sodass der Schutz von Betriebsratswahlen erhöht wird. Welche Änderung geplant ist, erfährst du in dieser Episode.
Ich habe außerdem thematisiert, ob die ins Auge gefasste Änderung wirklich erforderlich ist. Hierzu habe ich die geplante Verschärfung der Strafverfolgung bei einer Betriebsratswahlbehinderung zu den statistischen Befunden der Hans-Böckler-Stiftung ins Verhältnis gesetzt.
Viel Spaß bei dieser Podcast-Episode.
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kontakt
kontakt@betriebsrat-kanzlei.de
Webseite
www.betriebsrat-kanzlei.de
Arbeitsminister Hubertus Heil will hieran nun etwas ändern. Er will die Strafverfolgung umgestalten, sodass der Schutz von Betriebsratswahlen erhöht wird. Welche Änderung geplant ist, erfährst du in dieser Episode.
Ich habe außerdem thematisiert, ob die ins Auge gefasste Änderung wirklich erforderlich ist. Hierzu habe ich die geplante Verschärfung der Strafverfolgung bei einer Betriebsratswahlbehinderung zu den statistischen Befunden der Hans-Böckler-Stiftung ins Verhältnis gesetzt.
Viel Spaß bei dieser Podcast-Episode.
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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