Betriebsänderung als Betriebsrat sicher feststellen
In diesen Fällen liegt eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG vor
26.01.2022 19 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Was ist eine Betriebsänderung? Nicht selten ist gerade dieser Punkt ein Streitthema zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Und das nicht ohne Grund, denn: Bei Vorliegen einer Betriebsänderung müssen die Betriebsparteien einen Sozialplan verhandeln. Ferner besteht die Pflicht, über den Abschluss eines Interessenausgleichs zu verhandeln.
Vor diesem Hintergrund ist leicht erklärbar, warum der Arbeitgeber schnell dabei ist, das Vorliegen einer Betriebsänderung abzulehnen. Umso wichtiger ist es für den Betriebsrat, bei diesem Thema gut aufgestellt zu sein und ein rechtliches Verständnis dafür zu entwickeln, wann eine Betriebsänderung vorliegen könnte.
Dies ist heute wichtiger denn je, denn Betriebsänderungen können auch relativ unterschwellig ablaufen. Aus Betriebsratssicht ist es wichtig, wachsam zu bleiben, eine Betriebsänderung zu erkennen und dann die gegebenen Rechte wahrzunehmen.
Die vorliegende Podcast-Episode soll dabei unterstützen, ein rechtliches Gespür für das Vorliegen einer Betriebsänderung zu entwickeln.
Ich wünsche viel Spaß bei dieser Episode.
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Vor diesem Hintergrund ist leicht erklärbar, warum der Arbeitgeber schnell dabei ist, das Vorliegen einer Betriebsänderung abzulehnen. Umso wichtiger ist es für den Betriebsrat, bei diesem Thema gut aufgestellt zu sein und ein rechtliches Verständnis dafür zu entwickeln, wann eine Betriebsänderung vorliegen könnte.
Dies ist heute wichtiger denn je, denn Betriebsänderungen können auch relativ unterschwellig ablaufen. Aus Betriebsratssicht ist es wichtig, wachsam zu bleiben, eine Betriebsänderung zu erkennen und dann die gegebenen Rechte wahrzunehmen.
Die vorliegende Podcast-Episode soll dabei unterstützen, ein rechtliches Gespür für das Vorliegen einer Betriebsänderung zu entwickeln.
Ich wünsche viel Spaß bei dieser Episode.
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht