Betriebsänderung ohne Beteiligung - ArbG Saarland verneint Unterlassungsanspruch
Wieder eine Entscheidung, die einen Unterlassungsanspruch bei Umsetzung Betriebsänderungsmaßnahmen verneint
27.02.2026 20 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
In dieser Folge schauen wir auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Saarland zur Frage, ob der Betriebsrat bei einer Betriebsänderung einen Unterlassungsanspruch durchsetzen kann. Du erfährst, welche Argumente das Gericht überzeugt haben und was das ganz praktisch für eure Handlungsoptionen im Konflikt mit dem Arbeitgeber bedeutet.
Was tun, wenn der Arbeitgeber Umstrukturierungen startet, Stellen abbaut oder Aufgaben verlagert - und der Betriebsrat das Gefühl hat, zu spät oder gar nicht beteiligt zu werden? Anhand eines Falls aus dem Saarland (u. a. mit umfangreichen Restrukturierungsmaßnahmen) ordnen wir ein, wann eine Betriebsänderung im Raum steht und warum der Betriebsrat hier im Eilrechtsschutz auf Unterlassung gesetzt hat.
Im Mittelpunkt steht die spannende Kernfrage: Gibt es überhaupt einen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats, wenn der Arbeitgeber ohne ordnungsgemäße Beteiligung handelt? Wir sprechen über das spürbare Nord-Süd-Gefälle in der Rechtsprechung, die Auslegung von § 111 BetrVG durch das ArbG Saarland und die Konsequenzen, wenn Gerichte einen Unterlassungsanspruch ablehnen.
Im Mittelpunkt steht die spannende Kernfrage: Gibt es überhaupt einen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats, wenn der Arbeitgeber ohne ordnungsgemäße Beteiligung handelt? Wir sprechen über das spürbare Nord-Süd-Gefälle in der Rechtsprechung, die Auslegung von § 111 BetrVG durch das ArbG Saarland und die Konsequenzen, wenn Gerichte einen Unterlassungsanspruch ablehnen.
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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