Betriebsratswahl - Nachfrist auch bei "zu wenig" Wahlbewerbern?
Kann/muss der Wahlvorstand auch dann eine Nachfrist setzen, wenn weniger Wahlbewerber antreten als BR-Mitglieder zu wählen sind?
30.11.2025 14 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Kann/muss der Wahlvorstand bei der Betriebsratswahl auch dann eine Nachfrist setzen, wenn weniger Wahlbewerber antreten als BR-Mitglieder zu wählen sind? Damit musste sich das Bundesarbeitsgericht befassen.
Immer wieder kommt es vor, dass sich weniger Wahlbewerber zur Wahl stellen, als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Die Frage ist: Was gilt dann rechtlich?
Ein Wahlvorstand hat in diesem Fall einfach eine Nachfrist gesetzt, damit mehr Vorschlagslisten/Wahlbewerber eingereicht werden können. Doch ist das rechtlich zulässig?
Darum ging es in einem Fall, der den Weg zum Bundesarbeitsgericht fand.
Ein Wahlvorstand hat in diesem Fall einfach eine Nachfrist gesetzt, damit mehr Vorschlagslisten/Wahlbewerber eingereicht werden können. Doch ist das rechtlich zulässig?
Darum ging es in einem Fall, der den Weg zum Bundesarbeitsgericht fand.
Viele Grüße
Raphael Lugowski
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