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Raphael Lugowski
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Betriebsratswahl - Nachfrist auch bei "zu wenig" Wahlbewerbern?

Kann/muss der Wahlvorstand auch dann eine Nachfrist setzen, wenn weniger Wahlbewerber antreten als BR-Mitglieder zu wählen sind?

30.11.2025 14 min Raphael Lugowski

Zusammenfassung & Show Notes

Kann/muss der Wahlvorstand bei der Betriebsratswahl auch dann eine Nachfrist setzen, wenn weniger Wahlbewerber antreten als BR-Mitglieder zu wählen sind? Damit musste sich das Bundesarbeitsgericht befassen.

Immer wieder kommt es vor, dass sich weniger Wahlbewerber zur Wahl stellen, als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Die Frage ist: Was gilt dann rechtlich?

Ein Wahlvorstand hat in diesem Fall einfach eine Nachfrist gesetzt, damit mehr Vorschlagslisten/Wahlbewerber eingereicht werden können. Doch ist das rechtlich zulässig?

Darum ging es in einem Fall, der den Weg zum Bundesarbeitsgericht fand.

Viele Grüße
Raphael Lugowski

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