Betriebsrat Podcast

Raphael Lugowski
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BR-Gehalt gekürzt? Diese Rechte schützen Betriebsräte

Mindestentgeltschutz nach § 37 Abs. 4, fiktiver Beförderungsanspruch nach § 78 Satz 2 und die neuen Gestaltungsmöglichkeiten durch Betriebsvereinbarung

18.04.2026 30 min Raphael Lugowski

Zusammenfassung & Show Notes

Die angemessene Vergütung von Betriebsräten ist ein Dauerbrenner mit erheblicher Brisanz. In dieser Folge ordnet Raphael Lugowski die zentralen Vorschriften zum Entgeltschutz ein und bespricht zwei aktuelle BAG-Entscheidungen, die wichtige Leitplanken setzen, sowie eine wichtige Gesetzesänderung.

Die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern ist seit der BGH-Entscheidung zur Untreuestrafbarkeit eines der konfliktträchtigsten Themen im Betriebsverfassungsrecht. Arbeitgeber haben vielfach die Vergütung ihrer Betriebsräte überprüft und zum Teil drastisch herabgesetzt. Gleichzeitig stehen Betriebsratsmitgliedern gesetzlich verankerte Schutzrechte zu, deren Zusammenspiel nicht immer leicht zu durchschauen ist.

In dieser Folge erklärt Raphael Lugowski die beiden zentralen Vorschriften zum Entgeltschutz: den Mindestentgeltschutz nach § 37 Abs. 4 BetrVG und das Benachteiligungsverbot nach § 78 Satz 2 BetrVG. Anhand zweier aktueller Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts wird deutlich, unter welchen Voraussetzungen ein fiktiver Beförderungsanspruch bestehen kann und welche Rolle die Darlegungs- und Beweislast dabei spielt. Außerdem geht es um die seit Juli 2024 bestehende Möglichkeit, die Vergleichsgruppe per Betriebsvereinbarung festzulegen.

Kapitel:
00:00 – Einführung ins Thema
01:05 – Schutz von Betriebsräten im Amt
02:58 – Entgeltschutz und aktuelle Konflikte
04:55 – Fallanalyse: Vergütung eines Betriebsratsmitglieds
10:14 – Hypothetische Karriere und fiktive Beförderung
15:55 – Mindestentgeltschutz und § 37 Abs. 4 BetrVG
22:56 – Gesetzesanpassungen und Vergleichsgruppenbildung
29:09 – Gestaltungsmöglichkeiten der Betriebsparteien

Rechtshinweis: Die Inhalte dieses Podcasts dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine rechtliche Einschätzung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.



Verweise:
BAG, Urteil vom 13.08.2025 – 7 AZR 174/24
BAG, Urteil vom 20.03.2025 – 7 AZR 46/24

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