Büropersonal für den Betriebsrat trotz guter IT-Ausstattung?
Warum das LAG Schleswig-Holstein dem Betriebsrat Büropersonal zuspricht und weshalb 15 der beantragten 42 Wochenstunden trotzdem verloren gingen.
11.07.2026 33 min
Zusammenfassung & Show Notes
Der Arbeitgeber verweist auf Laptops, Drucker und iPhones mit Diktierfunktion und lehnt Büropersonal ab. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein sieht das anders. Diese Folge zeigt, für welche Aufgaben ein Betriebsrat eine Bürokraft beanspruchen kann und wo die Grenze verläuft.
Viele Betriebsräte kennen die Situation. Der organisatorische und verwaltungstechnische Aufwand wächst mit jedem Ausschuss, mit jeder Sitzung, mit jeder Frist. Sobald der Betriebsrat dann Büropersonal verlangt, blockt der Arbeitgeber ab und verweist auf die vorhandene Technik. In dieser Folge erläutert Raphael Lugowski eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein, die diese Frage grundlegend aufarbeitet und die erstinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgerichts Flensburg bestätigt.
Die Folge zeigt, welche Tätigkeiten das Gericht als delegierbar anerkannt hat, warum eine gute IT-Ausstattung den Anspruch nicht ausschließt und weshalb der Betriebsrat am Ende nur 27 statt der beantragten 42 Wochenstunden durchsetzen konnte.
Kapitel:
00:00 – Büropersonal trotz Technik?
05:03 – Der Fall und die technische Ausstattung
09:50 – Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit
13:54 – Delegierbare Aufgaben als Weichenstellung
18:58 – Protokolle, Termine, Schulungen, Statistiken
22:04 – Wo die Grenze verläuft
27:24 – IT ersetzt nicht alles
31:42 – Aufwand sauber dokumentieren
Rechtshinweis: Die Inhalte dieses Podcasts dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine rechtliche Einschätzung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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Betriebsrat Kanzlei / Smart Arbeitsrecht
Raphael Lugowski und Hamza Gülbas
Max-Brauer-Allee 81, 22765 Hamburg
Tel.: 040 524 717 830
E-Mail: kontakt@betriebsrat-kanzlei.de
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