Bundesarbeitsgericht - Auf den Wortlaut von Betriebsvereinbarungen kommt es an
Relevant ist nur, was die Arbeitgeber und Betriebsrat ausdrücklich regeln
25.03.2022 16 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Was passiert, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat eine Sache, über die sie sich einig sind, nicht ausdrücklich - d.h. im Wortlaut - regeln? Dieser Fehler sollte dem Betriebsrat lieber nicht passieren. Das verdeutlicht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
Wenn die Betriebsparteien eine Einigung in einer Sache erzielen konnten, wird die Einigung normalerweise geregelt. Hierzu schließen Arbeitgeber und Betriebsrat normalerweise eine Betriebsvereinbarung ab.
Doch was ist, wenn die Betriebsparteien sich zwar einig sind, es allerdings versäumen, die Einigung in der Betriebsvereinbarung ausdrücklich im Wortlaut zu regeln?
Dann stellt sich die Frage, ob die Einigung zwischen den Betriebsparteien im Rahmen der Auslegung einer Betriebsvereinbarung in irgendeiner Form berücksichtigungsfähig ist. Das Bundesarbeitsgericht hat hier eine ganz klare Linie.
Nur eines vorweg: Nachlässigkeiten können für den Betriebsrat ein Schuss nach hinten sein. Vor allem dann, wenn es um Ansprüche von Arbeitnehmern geht - zum Beispiel in Sozialplänen.
Die rechtlichen Grundlagen des Bundesarbeitsgerichts erfährst Du in dieser Episode. Viel Spaß dabei!
Doch was ist, wenn die Betriebsparteien sich zwar einig sind, es allerdings versäumen, die Einigung in der Betriebsvereinbarung ausdrücklich im Wortlaut zu regeln?
Dann stellt sich die Frage, ob die Einigung zwischen den Betriebsparteien im Rahmen der Auslegung einer Betriebsvereinbarung in irgendeiner Form berücksichtigungsfähig ist. Das Bundesarbeitsgericht hat hier eine ganz klare Linie.
Nur eines vorweg: Nachlässigkeiten können für den Betriebsrat ein Schuss nach hinten sein. Vor allem dann, wenn es um Ansprüche von Arbeitnehmern geht - zum Beispiel in Sozialplänen.
Die rechtlichen Grundlagen des Bundesarbeitsgerichts erfährst Du in dieser Episode. Viel Spaß dabei!
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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