Das "Maximum" fordern - Sollte der Betriebsrat das in Verhandlungen und Betriebsvereinbarungen tun?
Darum sollte der Betriebsrat vorsichtig sein, stets Maximalforderungen aufzustellen
09.12.2023 16 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
In Verhandlungen mit dem Arbeitgeber fordern Arbeitnehmer nicht selten das absolute "Maximum". Doch ist es auch aus Sicht des Betriebsrats sinnvoll, stets eine Maximalforderung aufzustellen? Darum geht es in dieser Folge.
Wenn ich als Anwalt für Arbeitnehmer vor den Arbeitsgerichten tätig bin, will ich für meine Mandanten das beste Ergebnis erzielen. Und nicht selten stellen wir im Prozess eine "Maximalforderung" auf - eine Forderung, die gerade noch verargumentiert werden kann, ohne unverschämt zu sein.
Natürlich ist das häufig ein Schockmoment für den Arbeitgeber im Prozess. Doch das spielt keine Rolle - die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht ist häufig das letzte Aufeinandertreffen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wozu da auf Befindlichkeiten des Arbeitgebers Rücksicht nehmen?
Das lässt sich auf die Arbeit von Betriebsräten nicht übertragen. Dementsprechend ist es auch kritisch zu sehen, wenn der Betriebsrat Maximalforderungen aufstellt. Mittel- und langfristig könnte der Betriebsrat damit Verhandlungspotenziale verschenken.
Ich verrate Dir in dieser Folge, warum ich als Betriebsrats zurückhaltend sein würde, wenn es um Maximalforderungen in Verhandlungen/Betriebsvereinbarungen geht.
Ich wünsche Dir viel Freude dabei.
Natürlich ist das häufig ein Schockmoment für den Arbeitgeber im Prozess. Doch das spielt keine Rolle - die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht ist häufig das letzte Aufeinandertreffen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wozu da auf Befindlichkeiten des Arbeitgebers Rücksicht nehmen?
Das lässt sich auf die Arbeit von Betriebsräten nicht übertragen. Dementsprechend ist es auch kritisch zu sehen, wenn der Betriebsrat Maximalforderungen aufstellt. Mittel- und langfristig könnte der Betriebsrat damit Verhandlungspotenziale verschenken.
Ich verrate Dir in dieser Folge, warum ich als Betriebsrats zurückhaltend sein würde, wenn es um Maximalforderungen in Verhandlungen/Betriebsvereinbarungen geht.
Ich wünsche Dir viel Freude dabei.
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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