Datenschutzkonferenz zu Microsoft 365: Einsatz problematisch - was folgt daraus für den Betriebsrat?
Die Datenschutzkonferenz sieht den Einsatz von Microsoft 365 auf der Basis der Verträge datenschutzrechtlich kritisch
11.02.2023 24 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
In zahlreichen Unternehmen und Betrieben wird Microsoft 365 genutzt. Der Betriebsrat ist hier voll in der Mitbestimmung. Doch ist der Einsatz datenschutzrechtlich zulässig? Die Datenschutzkonferenz (DSK) sieht dies kritisch. Doch was bedeutet es für die BR-Mitbestimmung? Darum geht es in dieser Folge.
Liebe Betriebsräte,
in zahlreichen Unternehmen wird Microsoft 365 genutzt, wobei der Betriebsrat hier eine wichtige Rolle in der Mitbestimmung hat. Allerdings stellt sich die Frage, ob der Einsatz dieses IT-Systems datenschutzrechtlich zulässig ist.
Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat die Verträge von Microsoft einer Prüfung unterzogen und kam zu einem rechtlich problematischen Ergebnis, da die Verträge alleine nach ihrer Einschätzung nicht garantieren können, dass Microsoft 365 datenschutzgerecht betrieben wird.
Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat die Verträge von Microsoft einer Prüfung unterzogen und kam zu einem rechtlich problematischen Ergebnis, da die Verträge alleine nach ihrer Einschätzung nicht garantieren können, dass Microsoft 365 datenschutzgerecht betrieben wird.
Diese Feststellung hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und Arbeitsabläufe. In dieser Folge werde ich die Problempunkte, die die DSK identifiziert hat, diskutieren. Darüber hinaus ist es von besonderem Interesse für den Betriebsrat zu erfahren, was dies für seine Positionierung und Mitbestimmung bedeutet. Kann der Betriebsrat beispielsweise die Einführung oder Anwendung von Microsoft 365 verhindern?
Ich hoffe, dass diese Folge für Dich informativ und nützlich sein wird.
Ich wünsche Dir viel Spaß!
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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