Datenübertragung von SAP zu Workday zu Testzwecken - Auf der Basis einer (Duldungs-)Betriebsvereinbarung nach DSGVO zulässig?
Das Bundesarbeitsgericht hat gerade einen Fall auf dem Tisch, in dem es um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit einer Datenübertragung von SAP zu Workday zu Testzwecken geht
04.03.2023 19 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Kann ein Unternehmen personenbezogene Beschäftigtendaten von SAP zu Workday (mit Servern in den USA) zu Testzwecken auf der Grundlage einer Duldungs-Betriebsvereinbarung übertragen? Ein Arbeitnehmer meinte nein, sah darin eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und verklagte den Arbeitgeber auf Schadensersatz. In dieser Folge zeige ich Dir, wie das Bundesarbeitsgericht diesen Fall bisher beurteilt.
Arbeitgeber müssen im Arbeitsverhältnis zwingend personenbezogene Daten von Beschäftigten verarbeiten. Andernfalls wäre die Durchführung des Arbeitsverhältnisses auch kaum möglich. Insbesondere könnte der Arbeitgeber ohne Beschäftigtendaten keine ordnungsgemäße Abrechnung erstellen. Dazu ist er aber gesetzlich verpflichtet.
Im Kontext der Abrechnung des Arbeitsverhältnisses greifen Arbeitgeber regelmäßig (unterstützend) auf IT-Systeme zurück. So auch auf die IT-Systeme SAP und Workday. Die beiden letzten Systeme sind auch Gegenstand eines Falles, den das Bundesarbeitsgericht gerade auf dem Tisch hat.
Es geht im konkreten Fall und einen Datenfluss von SAP zu Workday zu Abrechnungszwecken. Diesbezüglich haben der Arbeitgeber und der Betriebsrat eine Duldungs-Betriebsvereinbarung abgeschlossen. Doch ist eine solche Betriebsvereinbarung eine taugliche Rechtsgrundlage für diese Form der Verarbeitung personenbezogener Daten?
In dieser Folge stelle ich Dir den Fall en detail vor und zeige Dir, wie das Bundesarbeitsgericht den Fall in datenschutzrechtlicher Hinsicht beurteilt. Der Fall ist eingerahmt in einen Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Im Kontext der Abrechnung des Arbeitsverhältnisses greifen Arbeitgeber regelmäßig (unterstützend) auf IT-Systeme zurück. So auch auf die IT-Systeme SAP und Workday. Die beiden letzten Systeme sind auch Gegenstand eines Falles, den das Bundesarbeitsgericht gerade auf dem Tisch hat.
Es geht im konkreten Fall und einen Datenfluss von SAP zu Workday zu Abrechnungszwecken. Diesbezüglich haben der Arbeitgeber und der Betriebsrat eine Duldungs-Betriebsvereinbarung abgeschlossen. Doch ist eine solche Betriebsvereinbarung eine taugliche Rechtsgrundlage für diese Form der Verarbeitung personenbezogener Daten?
In dieser Folge stelle ich Dir den Fall en detail vor und zeige Dir, wie das Bundesarbeitsgericht den Fall in datenschutzrechtlicher Hinsicht beurteilt. Der Fall ist eingerahmt in einen Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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