Deutscher Juristentag 2026: Braucht das BetrVG ein Update? (Teil 1)
Wie der Juristentag über leitende Angestellte, § 3 BetrVG, digitale Wahlen und Fristen für Beschlussmängel abgestimmt hat.
03.10.2026 23 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Der 75. Deutsche Juristentag hat über die Zukunft des Betriebsverfassungsgesetzes abgestimmt. Welche Beschlüsse für Betriebsräte wirklich relevant sind und wo Kritik angebracht ist, ordnet Teil 1 dieser Folge ein.
Die arbeitsrechtliche Abteilung des 75. Deutschen Juristentags in Erfurt stand unter der Frage, ob das Betriebsverfassungsgesetz ein Update braucht. Grundlage war das Gutachten von Prof. Dr. Claudia Schubert unter dem Titel „Kooperativ, flexibel, digital“.
Im ersten Teil geht es um den Anwendungsbereich des Gesetzes, etwa um arbeitnehmerähnliche Personen, leitende Angestellte und selbstständige Betriebsteile ohne eigenen Betriebsrat. Ebenso auf dem Prüfstand stehen abweichende Strukturen nach § 3 BetrVG, die Rolle von Betriebsvereinbarungen neben Tarifverträgen sowie digitale Sitzungen und die digitale Betriebsratswahl. Den Abschluss bilden Sanktionen nach § 119 BetrVG und eine Frist für die gerichtliche Geltendmachung von Verfahrensfehlern bei Betriebsratsbeschlüssen.
Nicht jeder Beschluss überzeugt, und an einigen Stellen bezieht Raphael Lugowski klar Position, etwa bei der Frage, wer über eine digitale Wahl entscheiden soll. Teil 2 widmet sich der Zuständigkeit von Betriebsrat, Gesamt- und Konzernbetriebsrat sowie den Beteiligungsrechten (insb. IT-Mitbestimmung).
Kapitel:
00:05 – Der 75. Deutsche Juristentag in Erfurt
02:29 – Der Juristentag und seine Beschlüsse
06:27 – Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes
09:43 – Abweichende Betriebsverfassungsstrukturen
13:34 – Digitale Betriebsratsarbeit
16:56 – Sanktionen und Rechtssicherheit
Rechtshinweis:
Die Inhalte dieses Podcasts dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine rechtliche Einschätzung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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Raphael Lugowski und Hamza Gülbas
Max-Brauer-Allee 81, 22765 Hamburg
Tel.: 040 524 717 830
E-Mail: kontakt@betriebsrat-kanzlei.de
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Nicht jeder Beschluss überzeugt, und an einigen Stellen bezieht Raphael Lugowski klar Position, etwa bei der Frage, wer über eine digitale Wahl entscheiden soll. Teil 2 widmet sich der Zuständigkeit von Betriebsrat, Gesamt- und Konzernbetriebsrat sowie den Beteiligungsrechten (insb. IT-Mitbestimmung).
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