Einigungsstelle Betriebsänderung - Nur für Sozialplan, nicht aber Interessenausgleich? (Hessisches LAG)
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat eine Einigungsstelle nur für den Sozialplan eingesetzt
10.01.2026 23 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Im Rahmen einer Betriebsänderung ist eine Einigungsstelle grundsätzlich für Interessenausgleich und Sozialplan zuständig. Ausnahmsweise kann die Sache aber anders liegen - das verdeutlich nun eine Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts.
Bei einer Betriebsänderung müssen die Betriebsparteien einen Interessenausgleich und Sozialplan verhandeln. Wenn es insofern keine Einigung gibt, ist der Weg in die Einigungsstelle vorgezeichnet - im Streitfall über ein arbeitsgerichtliches Einsetzungsverfahren.
Im Rahmen eines solchen Verfahrens wird dann die Einigungsstelle regulär für beide Gegenstände eingesetzt - Interessenausgleich und Sozialplan. In bestimmten Ausnahmekonstellationen ist es aber möglich, dass die Einigungsstelle nur für einen Gegenstand eingesetzt wird - wie jetzt auch eine Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts sehr gut verdeutlicht.
Viel Spaß bei der 1. Folge des Jahres 2026!
Im Rahmen eines solchen Verfahrens wird dann die Einigungsstelle regulär für beide Gegenstände eingesetzt - Interessenausgleich und Sozialplan. In bestimmten Ausnahmekonstellationen ist es aber möglich, dass die Einigungsstelle nur für einen Gegenstand eingesetzt wird - wie jetzt auch eine Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts sehr gut verdeutlicht.
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Raphael Lugowski
Hamza Gülbas
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