Einigungsstelle trotz gültiger Betriebsvereinbarung?
Warum eine ungekündigte BV den Weg meist sperrt – und welche Ausnahmen bei unvollständigen Vereinbarungen und Vorbehalten greifen.
27.06.2026 19 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Eine gültige Betriebsvereinbarung sperrt meist den Weg in die Einigungsstelle - oder doch nicht? Anhand zweier Praxisfälle zur Arbeitszeit zeigt diese Folge, wann dieser Grundsatz greift, wann Ausnahmen möglich sind und wie Betriebsräte sich den Zugang zur Einigungsstelle für die Zukunft offenhalten.
Darf der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen, obwohl eine Betriebsvereinbarung noch gilt und nicht gekündigt ist? Diese Frage erreicht Raphael Lugowski in der Beratungspraxis immer wieder – und die Antwort fällt nicht so einheitlich aus, wie man zunächst vermuten würde.
In dieser Folge erläutert Raphael Lugowski den Grundsatz, den die Landesarbeitsgerichte zu dieser Konstellation entwickelt haben, und warum eine gültige, abschließende Vereinbarung den Weg in die Einigungsstelle in aller Regel versperrt. Anhand zweier eigener Fälle zur Betriebsvereinbarung Arbeitszeit zeigt er, warum derselbe Ausgangspunkt einmal zur Sperre und einmal zur Öffnung führt, und warum das kein Widerspruch ist.
Außerdem geht es um die Ausnahmen bei unvollständigen Vereinbarungen, um den Vorbehalt als Gestaltungsmittel für künftige Streitfälle und um eine wichtige Tücke des Kündigungswegs, die in der Praxis schnell übersehen wird.
Kapitel:
00:09 – Einigungsstelle trotz Betriebsvereinbarung?
05:47 – Wann die Einigungsstelle gesperrt ist
09:54 – Unvollständige BV und ihre Ausnahmen
14:12 – Vorbehalte für künftige Streitfälle
15:53 – Kündigung als Weg zur Einigungsstelle
Rechtshinweis: Die Inhalte dieses Podcasts dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine rechtliche Einschätzung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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Betriebsrat Kanzlei / Smart Arbeitsrecht
Raphael Lugowski und Hamza Gülbas
Max-Brauer-Allee 81, 22765 Hamburg
Tel.: 040 524 717 830
E-Mail: kontakt@betriebsrat-kanzlei.de
In dieser Folge erläutert Raphael Lugowski den Grundsatz, den die Landesarbeitsgerichte zu dieser Konstellation entwickelt haben, und warum eine gültige, abschließende Vereinbarung den Weg in die Einigungsstelle in aller Regel versperrt. Anhand zweier eigener Fälle zur Betriebsvereinbarung Arbeitszeit zeigt er, warum derselbe Ausgangspunkt einmal zur Sperre und einmal zur Öffnung führt, und warum das kein Widerspruch ist.
Außerdem geht es um die Ausnahmen bei unvollständigen Vereinbarungen, um den Vorbehalt als Gestaltungsmittel für künftige Streitfälle und um eine wichtige Tücke des Kündigungswegs, die in der Praxis schnell übersehen wird.
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00:09 – Einigungsstelle trotz Betriebsvereinbarung?
05:47 – Wann die Einigungsstelle gesperrt ist
09:54 – Unvollständige BV und ihre Ausnahmen
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