Einigungsstellenspruch per einstweiliger Verfügung auskontern? (Thüringer LAG)
Kann der Betriebsrat dem Arbeitgeber aufgeben, den Einigungsstellenspruch nicht umzusetzen?
18.10.2025 15 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Kann der Betriebsrat den Arbeitgeber per einstweiliger Verfügung dazu zwingen, einen Einigungsstellenspruch nicht umzusetzen? Darum geht es in dieser Folge, die eine Entscheidung des Thüringischen Landesarbeitsgericht beleuchtet.
Nicht immer sind Betriebsräte mit dem Spruch einer Einigungsstelle glücklich. Manchmal wurden wesentliche Themenpunkte nicht geregelt, ein anderes Mal sind die getroffenen Regelungen für die Beschäftigten nachteilig.
In diesen Fällen stellt sich die Frage, wie man als Betriebsrat dem Spruch der Einigungsstelle einen Riegel vorschieben kann. Eine Anfechtung ist natürlich dann immer der erste Mittel der Wahl.
Doch gibt es eine Möglichkeit, die Umsetzung des Einigungsstellenspruchs sofort zu stoppen - z.B. per einstweiliger Verfügung?
Darum geht es in dieser Folge, die sich mit einer sehr interessanten Entscheidung des Thüringischen Landesarbeitsgerichts eingehend befasst.
Viel Spaß!
In diesen Fällen stellt sich die Frage, wie man als Betriebsrat dem Spruch der Einigungsstelle einen Riegel vorschieben kann. Eine Anfechtung ist natürlich dann immer der erste Mittel der Wahl.
Doch gibt es eine Möglichkeit, die Umsetzung des Einigungsstellenspruchs sofort zu stoppen - z.B. per einstweiliger Verfügung?
Darum geht es in dieser Folge, die sich mit einer sehr interessanten Entscheidung des Thüringischen Landesarbeitsgerichts eingehend befasst.
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Viele Grüße
Raphael Lugowski
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