Einstweiliger Rechtsschutz des Betriebsrats gegen einseitige Einstellungen, Versetzungen?
Immer wieder kommt es zu Verletzungen der Rechte des BR nach §§ 99 ff. - wie damit umgehen?
28.06.2025 15 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Bei personellen Einzelmaßnahmen wie Einstellung und Versetzung muss der Betriebsrat zustimmen. Das hindert Arbeitgeber aber nicht, personelle Einzelmaßnahmen am Betriebsrat vorbei durchzuführen - die sich dann nicht selten sehr schnell wieder erledigen. Was kann der Betriebsrat tun?
Die Arbeitsgerichte werden immer wieder mit Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat befasst, die sich auf einseitig durchgeführte personelle Einzelmaßnahmen wie Einstellung und Versetzung beziehen. Teilweise versuchen Betriebsräte auch, schnellen Rechtsschutz durch eine einstweilige Verfügung zu erlangen.
Doch kann der Betriebsrat seine Rechte nach § 99 BertVG im Wege einer einstweiligen Verfügung sichern? Das ist in rechtlicher Hinsicht nicht so klar, wie man meinen könnte.
Das BAG hat jedoch einen Weg aufgezeigt, wie der Betriebsrat mit dieser Problematik umgehen könnte.
Wir wünschen Dir viel Spaß und Erkenntnisreichtum!
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Doch kann der Betriebsrat seine Rechte nach § 99 BertVG im Wege einer einstweiligen Verfügung sichern? Das ist in rechtlicher Hinsicht nicht so klar, wie man meinen könnte.
Das BAG hat jedoch einen Weg aufgezeigt, wie der Betriebsrat mit dieser Problematik umgehen könnte.
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