Ende der Homeoffice-Pflicht - Das sollten Betriebsräte bzgl. Homeoffice/mobiler Arbeit/remote Work nun tun
Betriebsräte sollten jetzt zum Thema Homeoffice und mobile Arbeit eine Bestandsaufnahme machen
02.04.2022 21 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Die Homeoffice-Pflicht hat geendet. Wie geht es jetzt weiter mit dem Homeoffice und mobiler Arbeit (bzw. remote Work) in den Betrieben? Für den Betriebsrat ist das jetzt eine willkommene Gelegenheit, die Themen Homeoffice bzw. mobile Arbeit nun von Neuem anzugehen. Darum geht es in dieser Episode.
Die Themen Homeoffice und mobile Arbeit (remote Work) beschäftigen Betriebsräte in zunehmendem Maße. Nicht erst seit dem Ende der Homeoffice-Pflicht stellt sich nun die Frage, wie es nun mit dem Homeoffice bzw. mobiler Arbeit weitergeht. Sollen Mitarbeiter weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Arbeit im Homeoffice zu erbringen?
Für Arbeitgeber sind Homeoffice und mobile Arbeit definitiv auch ein Faktor, der seine Attraktivität als Arbeitgeber steigert. Homeoffice gibt Arbeitgebern außerdem die Möglichkeit, auf den Fachkräftemangel in Deutschland zu reagieren.
Wenn der Arbeitgeber an Homeoffice und mobiler Arbeit festhalten möchte oder womöglich erstmals einführen möchte, ist der Betriebsrat hier auf jeden Fall zu beteiligen. Hieran knüpfen sich zahlreiche Fragen an:
Für Arbeitgeber sind Homeoffice und mobile Arbeit definitiv auch ein Faktor, der seine Attraktivität als Arbeitgeber steigert. Homeoffice gibt Arbeitgebern außerdem die Möglichkeit, auf den Fachkräftemangel in Deutschland zu reagieren.
Wenn der Arbeitgeber an Homeoffice und mobiler Arbeit festhalten möchte oder womöglich erstmals einführen möchte, ist der Betriebsrat hier auf jeden Fall zu beteiligen. Hieran knüpfen sich zahlreiche Fragen an:
- Welche konkreten Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat beim Homeoffice oder mobiler Arbeit?
- Was bedeutet das Ende der Homeoffice-Pflicht für die Mitbestimmung des Betriebsrats?
- Welche Themenkomplexe sollten im Rahmen von Homeoffice und mobiler Arbeit auf jeden Fall geregelt werden?
- Wie weit reicht die neue Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG?
- Mögliche weitere Gestaltungsthemen nach Vorstellung des Gesetzgebers?
Darum geht es in dieser Episode. Sie soll Dir einen Anstoß geben, das Thema Homeoffice und mobiles Arbeiten nochmal neu zu durchdenken.
Viel Spaß dabei!
Viel Spaß dabei!
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kontakt
Betriebsrat Kanzlei
Alsterufer 33, 20354 Hamburg
Tel.: 040 533 089 520
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