Betriebsrat Podcast

Raphael Lugowski
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EntgelttransparenzRL - Das bedeutet sie für Betriebsräte

Die Frist zur Umsetzung ist verstrichen. Welche Beteiligungsrechte die Richtlinie verspricht und woran die nationale Umsetzung hakt.

20.06.2026 31 min Raphael Lugowski

Zusammenfassung & Show Notes

Die Entgelttransparenzrichtlinie hätte bis zum 7. Juni 2026 umgesetzt sein müssen. Passiert ist bisher nur ein Kommissionsvorschlag. Diese Folge ordnet ein, welche Beteiligungsrechte Betriebsräten dadurch vorerst entgehen und worauf sie sich einstellen sollten.

Bis zum 7. Juni 2026 hätte die Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt sein müssen. Geschehen ist das nicht. Statt eines Gesetzes liegt bislang nur der Vorschlag einer eigens eingesetzten Kommission für die bürokratiearme Umsetzung auf dem Tisch. In dieser Folge erläutert Raphael Lugowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht, was diese Verzögerung für die Rechtsposition von Betriebsräten und Arbeitnehmern bedeutet.

Im Mittelpunkt steht die kollektivrechtliche Seite. Raphael Lugowski geht der Frage nach, an welchen Stellen die Richtlinie die Arbeitnehmervertretungen einbindet, wo daraus möglicherweise ein echtes Mitbestimmungsrecht folgt und wo der Kommissionsvorschlag hinter den europäischen Vorgaben zurückbleibt.

Abschließend klärt die Folge, ob Betriebsräte sich schon jetzt auf die Richtlinie berufen können, solange der deutsche Gesetzgeber nicht tätig geworden ist.

Kapitel:
00:09 – Die verpasste Umsetzungsfrist
02:04 – Stand der Umsetzung
04:41 – Die wesentlichen Inhalte der Richtlinie
11:38 – Beteiligungsrechte bei Kriterien und Gruppenbildung
18:11 – Berichtspflichten und das Verfahren beim Entgeltgefälle
27:23 – Auskunftsersuchen und die Frage der Anonymität
28:49 – Gilt die Richtlinie schon jetzt?

Rechtshinweis: Die Inhalte dieses Podcasts dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine rechtliche Einschätzung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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