"Exzess" im Datenschutz - Wann Einzelne persönlich haften (€ 1.500 Bußgeld)
Ein "Exzess" bei der Verarbeitung von Mitarbeiterdaten kann zur Einzelhaftung führen
14.02.2026 17 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Ein unbefugter Datenabruf, 1.500 Euro Bußgeld und eine richtungsweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart stehen im Mittelpunkt dieser Episode. Es geht um die Frage, wann aus einem Fehlverhalten ein Mitarbeiterexzess wird – und welche Folgen das für Beschäftigte und Betriebsratsmitglieder haben kann.
In dieser Episode analysiere ich einen Fall aus dem Datenschutzrecht, der vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt wurde: Ein Polizeibeamter hatte ohne dienstliche Grundlage personenbezogene Daten eines Kollegen abgerufen. Das Gericht wertete bereits diesen Abruf als Verarbeitung im Sinne der Datenschutzgrundverordnung und verhängte ein Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro.
Ausgehend von dieser Entscheidung ordne ich den Begriff des sogenannten Mitarbeiterexzesses ein und zeige, warum Datenschutzverstöße nicht automatisch dem Arbeitgeber zugerechnet werden. Im Fokus steht dabei die Frage, unter welchen Voraussetzungen einzelne Beschäftigte oder auch Betriebsratsmitglieder als persönlich Verantwortliche in Anspruch genommen werden können – selbst ohne Führungs- oder Entscheidungsfunktion.
Abschließend geht es um die praktischen Konsequenzen für die Betriebsratsarbeit: Wann ist die Verarbeitung personenbezogener Daten wirklich erforderlich und rechtlich gerechtfertigt? Die Episode liefert praxisnahe Orientierung, wie sich Haftungsrisiken vermeiden lassen und warum ein bewusster Umgang mit sensiblen Daten zentral für die Integrität der Betriebsratsarbeit ist.
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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