Fragenkatalog zur Straftataufklärung - Mitbestimmungspflichtiger Personalfragebogen iSv § 94 BetrVG?
Nicht jede Frage anlässlich Straftaten löst die Mitbestimmung des Betriebsrats aus - einige aber schon
22.03.2025 14 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Der Arbeitgeber befragt anlässlich einer im Betrieb begangenen Straftat Mitarbeiter über diesen Vorfall anhand einer Fragenkatalogs mit 150 Fragen. Mitbestimmung nach § 94 Abs. 1 BetrVG (Personalfragebogen)? Nicht im Hinblick auf jede Frage, so das LAG Niedersachsen.
Wenn es im Betrieb zu Straftaten gekommen ist, hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an Aufklärungsmaßnahmen. Es ist nahegeliegend, dass der Arbeitgeber hierbei auch auf Mitarbeiter zugeht und ihnen Fragen stellt.
Zu klären ist jedoch, ob der Arbeitgeber den Betriebsrat beteiligen muss, bevor er den Mitarbeitern die Fragen stellt. Insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber einen standardisierten Fragenkatalog einsetzt.
Genau um diese Frage ging es in einem Fall, der sich vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen abspielte. Längst nicht jede Frage unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats...
Wir wünschen Dir erkenntnisreiche und unterhaltsame 13 Minuten.
Zu klären ist jedoch, ob der Arbeitgeber den Betriebsrat beteiligen muss, bevor er den Mitarbeitern die Fragen stellt. Insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber einen standardisierten Fragenkatalog einsetzt.
Genau um diese Frage ging es in einem Fall, der sich vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen abspielte. Längst nicht jede Frage unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats...
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Viele Grüße aus Hamburg
Raphael Lugowski und Hamza Gülbas
Mitbestimmungs-Magazin
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