Gestaltungsspielräume und Mitbestimmung beim Datenschutz - So ist die Rechtslage
Das Bundesarbeitsgericht hat sich dazu geäußert, ob die Betriebsparteien beim Thema Datenschutz Gestaltungsspielräume haben
10.06.2023 20 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Haben die Betriebsparteien Gestaltungsspielräume beim Datenschutz - etwa dahingehend, welche Datenverarbeitungen noch "erforderlich" sind? Und: Hat der Betriebsrat beim Datenschutz ein Mitbestimmungsrecht? Dazu möchte ich Dir in dieser Folge wichtige Informationen zukommen lassen - unter Bezugnahme auf das Bundesarbeitgericht.
Kann man den Betriebsparteien in Sachen Datenschutz im Arbeitsverhältnis eigentlich vertrauen? Können der Arbeitgeber und der Betriebsrat dazu Regelungen in Betriebsvereinbarungen treffen, die nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar sind?
Können sie also konkret vorgeben, ob die Verarbeitung von Beschäftigtendaten noch "erforderlich" im Sinne von Art. 6 DSGVO und § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG ist? Haben sie entsprechende Gestaltungsspielräume im Datenschutzrecht?
Dazu hat sich das Bundesarbeitsgericht in einem Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof positioniert. Ich zeige Dir in dieser Folge auf, wie das Bundesarbeitsgericht diese Frage beurteilt. Und eines kann ich Dir schon mal jetzt sagen: Die Position und Argumentation des BAG überzeugt mich nicht!
Darüber hinaus gehe ich in dieser Folge auf ein verwandtes Thema ein, das nicht minder interessant ist. Die Frage ist:
Hat der Betriebsrat beim Datenschutz ein Mitbestimmungsrecht?
Hierzu werde ich Dir meine Einschätzung mitteilen.
Ich wünsche Dir viel Freude mit dieser Folge!
PS: In Episode 76 habe ich den ersten Teil des Vorlagebeschlusses des Bundesarbeitsgerichts besprochen.
Können sie also konkret vorgeben, ob die Verarbeitung von Beschäftigtendaten noch "erforderlich" im Sinne von Art. 6 DSGVO und § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG ist? Haben sie entsprechende Gestaltungsspielräume im Datenschutzrecht?
Dazu hat sich das Bundesarbeitsgericht in einem Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof positioniert. Ich zeige Dir in dieser Folge auf, wie das Bundesarbeitsgericht diese Frage beurteilt. Und eines kann ich Dir schon mal jetzt sagen: Die Position und Argumentation des BAG überzeugt mich nicht!
Darüber hinaus gehe ich in dieser Folge auf ein verwandtes Thema ein, das nicht minder interessant ist. Die Frage ist:
Hat der Betriebsrat beim Datenschutz ein Mitbestimmungsrecht?
Hierzu werde ich Dir meine Einschätzung mitteilen.
Ich wünsche Dir viel Freude mit dieser Folge!
PS: In Episode 76 habe ich den ersten Teil des Vorlagebeschlusses des Bundesarbeitsgerichts besprochen.
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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