Grenzen der Mitbestimmung des Betriebsrats beim Gesundheitsschutz
Diese rechtlichen Leitplanken bestehen bei der Mitbestimmung des BR beim Gesundheitsschutz
07.05.2022 9 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Der Betriebsrat steht beim Thema Gesundheitsschutz ein Beteiligungsrecht zur Seite. Doch was genau ist Inhalt der Mitbestimmung des Betriebsrats beim Gesundheitsschutz? Gehört dazu auch die Gefährdungsbeurteilung? Darum geht es in dieser Episode, in der Dir außerdem die rechtlichen Grenzen aufgezeigt werden.
Immer wieder kommt es zu Missverständnissen hinsichtlich der Mitbestimmung des Betriebsrats beim Gesundheitsschutz. Viele Betriebsräte gehen von einem umfassenden Mitbestimmungsrecht aus. Auch hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung. Doch das trifft nicht zu.
Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat Grenzen, die von dem Betriebsrat und einer Einigungsstelle zu beachten sind. Ansonsten kann es sein, dass der Spruch der Einigungsstelle unwirksam ist.
Anhand einer jüngeren Entscheidung aus Hamburg zeige ich Dir auf, worauf sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Gesundheitsschutz bezieht. Insbesondere verdeutliche ich Dir, was nicht vom Mitbestimmungsrecht erfasst ist.
Viel Spaß dabei!
Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat Grenzen, die von dem Betriebsrat und einer Einigungsstelle zu beachten sind. Ansonsten kann es sein, dass der Spruch der Einigungsstelle unwirksam ist.
Anhand einer jüngeren Entscheidung aus Hamburg zeige ich Dir auf, worauf sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Gesundheitsschutz bezieht. Insbesondere verdeutliche ich Dir, was nicht vom Mitbestimmungsrecht erfasst ist.
Viel Spaß dabei!
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kontakt
Betriebsrat Kanzlei
Alsterufer 33, 20354 Hamburg
Tel.: 040 533 089 520
E-Mail: kontakt@betriebsrat-kanzlei.de
Webseite
www.betriebsrat-kanzlei.de