Headset-Entscheidung des BAG - Mitbestimmungspflicht und zuständiges Betriebsratsgremium
In der sog. Headset-Entscheidung musste das BAG der Nachfrage der Mitbestimmungspflichtigkeit auf den Grund gehen
30.11.2024 19 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
In der "Headset"-Entscheidung musste das Bundesarbeitsgericht folgende Fragen klären: (1) Ist die Einführung mitbestimmungspflichtig? (2) Welcher Betriebsrat ist zuständig? In dieser Folge zeigen wir Dir die Grundzüge der Entscheidung.
Kann die Einführung und Nutzung von Headsets im Betrieb einen mitbestimmungspflichtigen Vorgang begründen? Diese Frage musste das Bundesarbeitsgericht beantworten - nun sind die Entscheidungsgründe des Gerichts da.
Eines möchten wir vorwegschicken: Es handelt sich hierbei nicht um irgendein Headset - ansonsten würde daraus ja kein Fall werden.
Diese Entscheidung ist für Betriebsräte vor allem deshalb interessant, weil lehrbuchartig die Grundsätze der IT-Mitbestimmung skizziert werden. Zudem geht es auch in dieser Entscheidung darum, welches Betriebsratsgremium überhaupt zuständig ist.
Wir wünschen Dir viel Spaß!
Eines möchten wir vorwegschicken: Es handelt sich hierbei nicht um irgendein Headset - ansonsten würde daraus ja kein Fall werden.
Diese Entscheidung ist für Betriebsräte vor allem deshalb interessant, weil lehrbuchartig die Grundsätze der IT-Mitbestimmung skizziert werden. Zudem geht es auch in dieser Entscheidung darum, welches Betriebsratsgremium überhaupt zuständig ist.
Wir wünschen Dir viel Spaß!
Viele Grüße aus Hamburg
Raphael Lugowski
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