Betriebsrat Podcast

Raphael Lugowski
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Hessisches LAG stutzt Arbeitgeber zurecht - Verstoß gegen BV "Flexibilisierung Arbeitszeit" (Überstunden)

In einer neueren Entscheidung hat das Hessische Landesarbeitsgericht Unterlassungsansprüchen des Betriebsrats stattgegeben

12.08.2023 18 min Raphael Lugowski

Zusammenfassung & Show Notes

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat zuletzt einem Unterlassungsantrag eines Betriebsrats stattgegeben. Der Arbeitgeber hat sich nicht an die Maßgaben der Betriebsvereinbarung "Flexibilisierung Arbeitszeit" gehalten. Worum es in dieser Entscheidung ging und wie der Arbeitgeber sich verteidigt hat, verrate ich Dir in dieser Folge.

Überstunden sind immer wieder ein Streitpunkt zwischen dem Arbeitgeber und Betriebsrat. Der Arbeitgeber will Überstunden zügig anordnen dürfen, während der Betriebsrat (zurecht) auf seine Mitbestimmungsrechte verweist. Streitigkeiten sind bei dieser Ausgangssituation vorprogrammiert.

Gerade weil das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG auch in Eilfällen besteht, schließen Betriebsparteien nicht selten eine Betriebsvereinbarung zu dieser Thematik. In einer solchen Betriebsvereinbarung bekommen Arbeitgeber häufig eine bestimmte Flexibilität, müssen im Gegenzug aber die Grenzen und Maßgaben der Betriebsvereinbarung beachten.

Dass eine solche Betriebsvereinbarung für den Arbeitgeber kein Freifahrtsschein für die unbegrenzte Anordnung von Überstunden ist, verdeutlicht eine jüngere Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts.

In dieser Folge stelle ich Dir vor,
  • worum es in der Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts ging,
  • was genau in der Betriebsvereinbarung "Flexibilisierung Arbeitszeit" der Betriebsparteien geregelt gewesen ist,
  • wie der Arbeitgeber sich im Beschlussverfahren verteidigt hat und
  • wie das Gericht den Fall entschieden hat.
Ich wünsche Dir viel wertvolle Erkenntnisse!

Viele Grüße

Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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