Homeoffice-Änderung: Arbeitgeber bestimmt, wer mitbestimmt?
Eine Entscheidung des LAG Düsseldorf zur Zuständigkeit bei unternehmensweiten Homeoffice-Regelungen zeigt: § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG ist ein umfassendes Mitbestimmungsrecht – mit Folgen für die Praxis.
15.05.2026 23 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Ein Unternehmen aus der Gaming-Branche will seine Homeoffice-Regelung ändern. Das LAG Düsseldorf entscheidet: Der Arbeitgeber bestimmt durch seine Organisationsentscheidung die Mitbestimmungsebene – mit weitreichenden Folgen für lokale Betriebsräte.
In dieser Folge stellt Raphael Lugowski eine wegweisende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vor. Ein Unternehmen der Gaming-Branche wollte seine bestehende Homeoffice-Richtlinie grundlegend ändern und das bisherige Verhältnis von Homeoffice- zu Office-Tagen umkehren. Doch wer ist zuständig, wenn eine unternehmensweite Regelung geändert werden soll – der Gesamtbetriebsrat oder die lokalen Betriebsräte?
Raphael Lugowski erläutert die Tragweite dieser Entscheidung und zeigt auf, warum sie in der Praxis durchaus kritisch zu bewerten ist.
Kapitel:
00:00 – Einführung und Zuständigkeit
00:40 – Der Sachverhalt: Ubisoft und die Homeoffice-Regeln
03:47 – Die geplanten Änderungen an der Richtlinie
05:33 – Der Streit um die Zuständigkeit
07:41 – Gesamtbetriebsrat oder lokale Betriebsräte?
10:59 – Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG
13:54 – Warum der Gesamtbetriebsrat zuständig bleibt
16:29 – Umfang und Grenzen der Einigungsstelle
19:54 – Vorsitz und Beisitzer der Einigungsstelle
21:46 – Fazit und Einordnung
Rechtshinweis: Die Inhalte dieses Podcasts dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine rechtliche Einschätzung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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Betriebsrat Kanzlei / Smart Arbeitsrecht
Raphael Lugowski und Hamza Gülbas
Max-Brauer-Allee 81, 22765 Hamburg
Tel.: 040 524 717 830
E-Mail: kontakt@betriebsrat-kanzlei.de
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