IT-Betriebsvereinbarung: Wer kontrolliert die Einhaltung?
In dieser Folge geht es darum, wo das BAG die Kontrollzuständigkeit verortet.
29.08.2026 18 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Ein Gesamtbetriebsrat schließt eine EDV-Rahmenbetriebsvereinbarung ab und will später prüfen, ob der Arbeitgeber sich daran hält. Das Bundesarbeitsgericht vertritt hierzu einen klaren Standpunkt. Wo die Überwachungsaufgabe nach § 80 BetrVG liegt und was daraus für die Vertragsgestaltung folgt, darum geht es in dieser Folge.
In einer Einigungsstelle zur Einführung eines IT-Systems waren sich ausnahmsweise alle drei Juristen einig: Der Konzernbetriebsrat sollte überwachen, ob die Betriebsvereinbarung eingehalten wird. Er hat verhandelt, er kennt das System, er ist am nächsten dran. Die Rechtslage sieht allerdings anders aus, und zwar seit einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2011.
Die Folge zeichnet nach, weshalb die Zuständigkeitsverteilung des § 50 BetrVG bei der Überwachungsaufgabe nicht greift und worauf es ankommt, wenn ein Gesamt- oder Konzernbetriebsrat sich das Kontrollrecht wirksam sichern will. Am Rande geht es um Excel als Dauerstreitpunkt in IT-Verhandlungen und um die Frage, wann ein Produktivitätstool zum mitbestimmungspflichtigen Überwachungsinstrument wird.
Kapitel:
00:06 – Die Frage aus der Einigungsstelle
02:31 – Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts von 2011
05:49 – Die Excel-Tabelle als Auslöser
09:27 – Zwei Anspruchsgrundlagen vor Gericht
11:37 – Warum die Überwachung beim örtlichen Betriebsrat liegt
14:22 – Konsequenzen für die Vertragsgestaltung
Rechtshinweis:
Die Inhalte dieses Podcasts dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine rechtliche Einschätzung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Links:
Website: www.betriebsrat-kanzlei.de
YouTube: Zu unseren Youtube-Videos
LinkedIn: Zu unserer LinkedIn-Seite
Jetzt den Newsletter "VolleLadungMitbestimmung" abonnieren und wöchentlich fundierte Einblicke in die Betriebsratsarbeit erhalten: Anmeldung zum Newsletter
Bald verfügbar: App für IT-Mitbestimmung
Kontakt
Betriebsrat Kanzlei / Smart Arbeitsrecht
Raphael Lugowski und Hamza Gülbas
Max-Brauer-Allee 81, 22765 Hamburg
Tel.: 040 524 717 830
E-Mail: kontakt@betriebsrat-kanzlei.de
Die Folge zeichnet nach, weshalb die Zuständigkeitsverteilung des § 50 BetrVG bei der Überwachungsaufgabe nicht greift und worauf es ankommt, wenn ein Gesamt- oder Konzernbetriebsrat sich das Kontrollrecht wirksam sichern will. Am Rande geht es um Excel als Dauerstreitpunkt in IT-Verhandlungen und um die Frage, wann ein Produktivitätstool zum mitbestimmungspflichtigen Überwachungsinstrument wird.
Kapitel:
00:06 – Die Frage aus der Einigungsstelle
02:31 – Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts von 2011
05:49 – Die Excel-Tabelle als Auslöser
09:27 – Zwei Anspruchsgrundlagen vor Gericht
11:37 – Warum die Überwachung beim örtlichen Betriebsrat liegt
14:22 – Konsequenzen für die Vertragsgestaltung
Rechtshinweis:
Die Inhalte dieses Podcasts dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine rechtliche Einschätzung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Links:
Website: www.betriebsrat-kanzlei.de
YouTube: Zu unseren Youtube-Videos
LinkedIn: Zu unserer LinkedIn-Seite
Jetzt den Newsletter "VolleLadungMitbestimmung" abonnieren und wöchentlich fundierte Einblicke in die Betriebsratsarbeit erhalten: Anmeldung zum Newsletter
Bald verfügbar: App für IT-Mitbestimmung
Kontakt
Betriebsrat Kanzlei / Smart Arbeitsrecht
Raphael Lugowski und Hamza Gülbas
Max-Brauer-Allee 81, 22765 Hamburg
Tel.: 040 524 717 830
E-Mail: kontakt@betriebsrat-kanzlei.de