Kann der Betriebsrat den Einsatz von Microsoft 365 in der BR-Arbeit ablehnen und erfolgreich eigene IT/Cloud fordern?
Aus Gründen des Datenschutzes könnten Betriebsräte eventuell eine eigene IT-Lösung erfolgreich einfordern
02.12.2023 15 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Kann der Betriebsrat den Einsatz von Microsoft 365 in der Betriebsratsarbeit ablehnen? Und eine eigene IT-Lösung, vielleicht sogar eine eigene Cloud, erfolgreich einfordern? Darum geht es in dieser Episode.
Microsoft 365 und der Datenschutz ist weiterhin ein großes Thema. Und nicht wenige Betriebsräte haben Bedenken, wenn es darum geht, Microsoft 365 bei ihrer Betriebsratsarbeit einzusetzen.
Das leitet über zu der Frage, ob Betriebsräte eine eigene IT-Lösung bzw. eine Cloud-Lösung erfolgreich einfordern könnten. Die Überlegung ist:
Der Betriebsrat als die Instanz, die sich im Bereich des Datenschutzes einzusetzen hat, kann doch nicht sehenden Auges ein nicht datenschutzkonformes IT-System nutzen.
Das ist eine sehr interessante Frage, der ich in dieser Folge nachgegangen bin. Es ist noch keine abschließende Festlegung meinerseits zu dieser Thematik, sondern erstmal nur einige erste Impulse zu diesem spannenden Thema.
Ich wünsche Dir viel Spaß beim Hören dieser Episode.
Das leitet über zu der Frage, ob Betriebsräte eine eigene IT-Lösung bzw. eine Cloud-Lösung erfolgreich einfordern könnten. Die Überlegung ist:
Der Betriebsrat als die Instanz, die sich im Bereich des Datenschutzes einzusetzen hat, kann doch nicht sehenden Auges ein nicht datenschutzkonformes IT-System nutzen.
Das ist eine sehr interessante Frage, der ich in dieser Folge nachgegangen bin. Es ist noch keine abschließende Festlegung meinerseits zu dieser Thematik, sondern erstmal nur einige erste Impulse zu diesem spannenden Thema.
Ich wünsche Dir viel Spaß beim Hören dieser Episode.
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kontakt
Betriebsrat Kanzlei
Van-der-Smissen-Str. 2a
Tel.: 040 524 717 830
E-Mail: kontakt@betriebsrat-kanzlei.de
Webseite
www.betriebsrat-kanzlei.de
www.smart-arbeitsrecht.de